Datum: 30.05.2016

„Etikettenschwindel bei Lebensmitteln ist ein Thema für den Unterricht“

Fünf Fragen an… Stephanie Wetzel vom Portal lebensmittelklarheit.de

Etikettenschwindel(c) vzbv

Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln – dafür setzt sich Stephanie Wetzel als Projektleiterin des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de ein. Wie sie und ihre Mitstreiterinnen das machen und wieso das Portal sehr gut für den Schulunterricht taugt, erklärt sie im Interview. 

1. Frau Wetzel, lebensmittelklarheit.de – was ist das für ein Angebot?

Bei uns melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit konkreten Lebensmitteln, deren Aufmachung oder Kennzeichnung sie als irreführend ansehen. Wenn zum Beispiel die Verpackung vorne teure Mangos und Papaya abbildet, das Produkt aber überwiegend preiswerten Apfel- und Orangensaft enthält. 

2. Was passiert mit solchen Meldungen? 

Lebensmittelklarheit prüft diese Beschwerde erst und stellt sie dann mit einem Kommentar der Fachredaktion ins Portal ein. Die Stellungnahme der Hersteller wird ebenfalls veröffentlicht. Das Portal ist sehr erfolgreich: Rund dreißig Prozent der Hersteller verbessern das Etikett im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, nachdem ihr Produkt online gestellt wurde. Richtig so, finden wir: Was auf einer Lebensmittelverpackung draufsteht, muss drin sein, und was drin ist, muss draufstehen. 

3. Eignet sich Ihr Portal zur Verbraucherbildung für Jugendliche? 

Absolut. Es kann sie an den praktischen Verbraucherschutz und eine kritische Sichtweise auf Marketingstrategien heranführen. Ihnen vor Augen führen, dass es Etikettenschwindel tatsächlich gibt, wie der in der Praxis funktioniert und was sie selbst dagegen tun können. Außerdem stehen auf unserer Website unzählige Informationen zu Lebensmitteln, die aufwändig recherchiert und in verständlicher Sprache aufbereitet wurden. Das ist eine echte Wissensfundgrube. 

4. Und wie ließe sich Ihr Angebot im Unterricht nutzen?  

Zum Beispiel zur Vorbereitung von Referaten oder Präsentationen durch die Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte können das Online-Portal hervorragend zur Gestaltung ihres Unterrichts nutzen. 

5. Können Sie Beispiele zur Unterrichtsgestaltung nennen?

Die Lehrkräfte können ihre Schülerinnen und Schüler zum Beispiel aufrufen, Lebensmittelverpackungen von zu Hause mitzubringen und sie dann gemeinsam unter die Lupe nehmen. Also auf unserem Portal recherchieren, was auf Etiketten erlaubt ist, was die Verbraucherzentralen unter klarer und wahrer Kennzeichnung verstehen, und dann die tatsächlichen Etiketten damit abgleichen. Sie können analysieren, wo Qualitäten vielleicht besser dargestellt werden, als sie tatsächlich sind. Das lässt sich auch andersherum aufziehen: Indem die Lehrkräfte Verpackungen mitbringen, die bei uns auf dem Portal unter „Getäuscht?“ stehen – um die Schülerinnen und Schüler dann auf eigene Faust recherchieren zu lassen, was der Kritikpunkt der Verbraucherin, des Verbrauchers und der Verbraucherzentrale war. Das ist angewandte Verbraucherbildung im Unterricht. 

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