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Was kann der Verbraucher tun?

Was kann der Verbraucher tun? Zunächst kann er Widerspruch gegen die überhöhten Rechnungen einlegen. Bei Vertragsverhältnissen, bei denen ein Vertragspartner das Entgelt einseitig bestimmt, muss jede Preiserhöhung „billig“, also angemessen sein. Haben Verbraucher Zweifel an der Billigkeit einer Gaspreiserhöhung ihres Versorgers, können sie Widerspruch einlegen und vom Versorger den Nachweis verlangen, dass die Erhöhung angemessen war. Der höhere Preis ist erst dann zu entrichten, wenn der Versorger diesen Nachweis erbracht hat. Wem die Zahlungsverweigerung zu heikel ist, der kann alternativ seinem Versorger gegenüber, ebenfalls unter Verweis auf die Unbilligkeit der Preiserhöhung, erklären, dass die Begleichung des geforderten Entgelts nur unter Vorbehalt erfolgt.

Die Verbraucherzentralen der Länder bieten auf ihren Webseiten entsprechende Musterschreiben an. Auch der Bund der Energieverbraucher bietet unter www.energiepreise-runter.de entsprechende Informationen an.

Strom- oder Gassperren dürfen die Versorger nicht verhängen. Das hat die im Oktober von Bundesrat und Bundesregierung beschlossene neue Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen unterstrichen. Die Versorgungspflicht besteht demnach auch gegenüber Verbrauchern, die ihre Rechnung wegen vermuteter Unbilligkeit nicht vollständig begleichen.

Anbieter wechseln

Daneben hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Zwar gibt es nur wenige Alternativen und die Preisunterschiede sind oftmals gering. Dennoch: Durch einen Anbieterwechsel sind kleinere Stromrechnungen möglich. Zudem werden die Anbieter durch abwandernde Verbraucher gezwungen, ihre Preispolitik zu überdenken. Jeder Verbraucher sollte daher von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Gleiches gilt für den Gasanbieter. Momentan ist zwar der Anbieterwechsel für Privat- und Kleingewerbekunden noch nicht bundesweit möglich. Wo diese Möglichkeit besteht, sollten Verbraucher sie nutzen. Eine Reihe von Internet-Preisvergleichen informiert darüber, wo zu welchen Konditionen gewechselt werden kann.

Wie der Wechsel vonstatten geht und wo Verbraucher Alternativen finden, stellen wir in der Rubrik Weiterführende Informationen dar.

Vom Energiekonsumenten zum Energieproduzenten

Langfristig müssen aber andere Wege gegangen werden – nicht nur aufgrund der explodierenden Preise, sondern auch aus Gründen der Nachhaltigkeit. „Wir brauchen den Wandel hinsichtlich der Rolle der Verbraucher im Energiegeschehen. Die Devise heißt weg vom reinen Energiekonsumenten und hin zum Energieproduzenten“, forderte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller im Mai diesen Jahres auf den Berliner Energietagen.

Bereits heute bestehen Möglichkeiten, sich vom Strom- und Wärmelieferanten unabhängig zu machen: etwa die Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder das Blockheizkraftwerk im Keller.

Letzteres sind Anlagen, mit denen gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird. Die meisten Blockheizkraftwerke werden mit Erdgas betrieben, möglich ist aber auch der Einsatz von Heizöl, Pflanzenöl, Biodiesel und Biogas. Der ökologische und ökonomische Nutzen besteht darin, dass Wärme direkt vor Ort erzeugt und verbraucht werden kann. Diese Kraftwerke im Kleinformat werden in Deutschland durch das so genannte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz finanziell gefördert. Netzbetreiber sind zudem verpflichtet, diese Anlagen an ihr Stromnetz anzuschließen und den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu vergüten.

Eine echte ökonomische und ökologische Alternative sind auch Fotovoltaikanlagen. Alleine in Deutschland sind schon über 200.000 Dächer mit entsprechenden Anlagen geschmückt. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen Energieversorger jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten. Die Kombinationsmöglichkeit dieser Solarvergütung etwa mit dem Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau macht Solartechnik wirtschaftlich interessant. Eigenheimbesitzern werden unter anderem zinsgünstige Darlehen für den Bau von Fotovoltaikanlagen gewährt.

Hinweise zu Fördermöglichkeiten in Deutschland finden Sie in der Rubrik Weiterführende Informationen.

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