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Vom Vorschlag zum Gesetz: der Weg des EU-Rechts

Vom 01. Januar bis 30. Juni 2007 hatte Deutschland die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union übernommen. Was der Vorsitz bedeutet, wie der Weg der Gesetzgebung verläuft und welche Institutionen und Interessengruppen Gesetze mitgestalten, zeigen die nachfolgenden Informationen am Beispiel der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Die Europäische Union nimmt inzwischen Einfluss auf nahezu alle Lebensbereiche. In der tatsächlichen Aufmerksamkeit für den Gesetzgebungsprozess spiegelt sich dieser Einfluss allerdings kaum wieder. Denn Europa ist ein schwer zu verdauender Stoff. Das langwierige Gesetzgebungsverfahren bildet eine gewisse Barriere, mit der sich auch viele Medien schwertun. Ein Grund: Die Vielfalt an Akteuren und Interessen lässt sich nicht auf leicht zu vermittelnde Konflikte zwischen Regierung und Opposition herunterbrechen. Vieles, was aus Brüssel kommt, wird somit erst wahrgenommen, wenn die EU-Beschlüsse in nationales Recht gegossen werden müssen und im eigenen Land die öffentliche politische Auseinandersetzung beginnt.

Die zentralen Akteure der Europäischen Union

Die eigentliche Rechtssetzung beginnt aber viel früher - mit einer Initiative der Europäischen Kommission. Diese EU-Institution verfügt über das alleinige Vorschlagsrecht für neue Gesetze, das sogenannte Initiativrecht. Das heißt nicht, dass die EU-Kommission die Gesetze macht. Im Gegenteil, die eigentlichen Gesetzgeber sind der Ministerrat und das Europäische Parlament.

Diese drei zentralen Akteure der Europäischen Union - das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Ministerrat - sorgen gemeinsam dafür, dass Gesetze oder Richtlinien auf den Weg kommen, dass die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedsländer aufeinander abgestimmt und die Steuergelder zur Finanzierung der EU sinnvoll verteilt werden.

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Stand: Januar 2007, aktualisiert Januar 2008