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Gefährliche Produkte: Experten sehen keinen Anlass zur Entwarnung

Ob Lampen, Cremes oder Spielzeug: Verbraucherinnen und Verbraucher haben tagtäglich mit unzähligen Produkten zu tun. Diese Produkte müssen daher sicher sein – sind es aber oft nicht. Die Zahl der vom Markt genommenen gefährlichen Produkte ist in der Europäischen Union zuletzt erneut um 16 Prozent gestiegen. Am häufigsten sortierten die Behörden Spielzeug aus, gefolgt von Elektroartikeln und Motorfahrzeugen.

Das geht aus dem Jahresbericht 2008 der EU-Kommission zum Schnellwarnsystem RAPEX hervor. Mit RAPEX können die EU-Mitgliedsländer Informationen über gefährliche oder potenziell gefährliche Verbrauchsgüter austauschen, um sie anschließend vom Markt zu nehmen. In der Vergangenheit waren das zum Beispiel unter Strom stehende Toaster oder kokelnde Wasserkocher. 2008 warnten allein deutsche Behörden 205-mal vor solchen teils lebensgefährlichen Waren.

Insgesamt gab das Schnellwarnsystem 2008 über 1.866 Warnmeldungen heraus. Das ist gegenüber dem Jahr 2004 eine Vervierfachung. EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva wertete auch schon den im Vorjahr verzeichneten Anstieg dennoch als Erfolg. Der Jahresbericht zeige, dass immer mehr unsichere Produkte aufgespürt und vernichtet würden, bevor sie den Verbrauchern in der EU Schaden zufügen könnten. Zurückzuführen sei die Zunahme unter anderem auf stärkere Kontrollen der Behörden und verantwortlichere Unternehmen, so Kuneva.

vzbv: Überwachungsbehörden chronisch schlecht ausgestattet

Geschlossen ist die Überwachungslücke aber noch nicht. Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv), konnte in dem Jahresbericht 2007 daher auch „keinen Anlass zur Entwarnung“ ausmachen. Der Verbraucherverband kritisierte damals die chronische Unterausstattung der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern, die heute mangels Personal oft nur Stichproben durchführen können. Die Länder müssten daher mehr in Personal und Ausstattung der Überwachungsbehörden investieren, so die Verbraucherschützer.

Tatsächlich sind in den deutschen Ländern durchschnittlich nur ein bis zwei Beamte pro eine Million Einwohner damit beschäftigt, unsichere Waren aufzuspüren und aus dem Verkehr zu ziehen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen aus dem Herbst 2007 hervor. Einzig Hamburg stellt wegen seiner Sonderstellung – mit dem Hafen als Hauptumschlagplatz für Importe – eine Ausnahme dar. Dort kommen auf die 1,8 Millionen Einwohner neun Beamte. Eine ausführliche Prüfung ist aber auch damit nicht möglich, oft bleibt es bei einer Durchsicht der Warenbegleitpapiere.

Die Produktüberwachung in Deutschland leidet aber nicht nur an einer chronischen Unterausstattung, sondern ist auch heillos zersplittert. Für den Großteil der Kontrollen sind die Länder zuständig. Eine übergeordnete Stelle, die beispielsweise Rückrufe koordiniert, fehlt aber weiterhin. Zudem haben die Länderstellen unterschiedliche Kompetenzen. So sind bei chemischen Grenzwerten und Mängeln die chemischen Untersuchungsämter zuständig, bei mechanischen Gefahren hingegen die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.

Effektiver kontrollieren, besser koordinieren, schärfer sanktionieren

Nach Ansicht des vzbv muss sich deshalb auch die Bundesregierung stärker im Kampf gegen gefährliche Konsumgüter engagieren. Billen: „Wir brauchen eine zentrale Melde- und Informationsstelle, die zugleich die Arbeit der Marktüberwachung der Länder koordiniert.“ Ebenso wichtig sei eine einheitliche Informationsstelle, bei der sich Verbraucher über risikoreiche Produkte informieren können. „Effektiver kontrollieren, besser koordinieren, schärfer sanktionieren“, fasst der Verband seine Forderungen zusammen.

Letztlich muss aber nicht nur die Marktüberwachung besser ausgestattet werden. Auch manches Gesetz oder manche Richtlinie bleibt in Sachen Sicherheit hinter den Möglichkeiten zurück – trotz der insgesamt hohen Regelungsdichte in Deutschland und der Europäischen Union. Deutlich wird das in der Produktkategorie Spielzeug, auf die sich zuletzt immerhin jede vierte RAPEX-Warnmeldung bezog.

Um Spielzeug sicherer zu machen, läutete die Europäische Kommission Anfang 2008 eine grundlegende Überarbeitung der zwanzig Jahre alten Spielzeugrichtlinie ein, die das Europaparlament Ende des Jahres verabschiedete. Diese Richtlinie geht nach Ansicht von Verbraucherschützern zwar in die richtige Richtung, das aber nicht weit genug. So sieht das Vorschriftenbündel zwar ein weitgehendes Verbot von krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsschädigenden Stoffen vor. Der Einsatz gefährlicher Chemikalien in Kinderspielzeug bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

„Wenn ein Spielzeug nicht mit sicheren Bestandteilen produziert werden kann, muss man eben darauf verzichten", sagte vzbv-Chef Gerd Billen nach Verabschiedung der Richtlinie. Schon aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dürften nur unbedenkliche Materialien eingesetzt werden, so der vzbv. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) führen die neuen Vorgaben teils sogar zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes. Das BfR kritisiert unter anderem die neuen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug, durch die sich mehr Blei aus Spielzeug lösen dürfe als zuvor. Auch vor Duftstoffen und Nickel, die Allergien auslösen können, schütze die neue Richtlinie Kinder nicht ausreichend, schreibt das Bundesinstitut.

Hersteller können sich Sicherheit weiterhin selbst bescheinigen

Hauptkritikpunkt des vzbv und anderer Verbraucherorganisationen ist jedoch der Umstand, dass die Richtlinie keine Verpflichtung für eine Sicherheitsüberprüfung durch unabhängige Dritte vorsieht. Auch in Zukunft reicht es aus, wenn sich die Hersteller die Sicherheit ihrer Produkte selbst bescheinigen. Ihre Produkte können sie dann mit dem sogenannten CE-Siegel schmücken, das in Form und Aufmachung an ein Gütesiegel erinnert, jedoch nur bescheinigt, dass der Hersteller sämtliche Vorschriften eingehalten hat. Eine Kontrolle findet nicht statt. Ohne Kontrolle laufen Verbote und Grenzwerte aber ins Leere.

Bleibt Verbrauchern also nur, beim Spielzeugkauf auf verlässlichere Prüfzeichen für die Sicherheit zu achten. TÜV-geprüfte und damit unabhängig geprüfte Sicherheit bescheinigt zum Beispiel das GS-Zeichen. Wenn es um sicheres Elektrospielzeug geht, kann das VDE-Zeichen vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. eine erste Orientierung geben. Das Siegel garantiert elektronische Sicherheit bei „sachgemäßem Gebrauch“. Stoffspielzeuge ohne Schadstoffe tragen das Öko-Tex-Standard 100-Siegel. Schadstoffe wie Schwermetalle oder krebserregende Stoffe sind in den so deklarierten Textilien ausgeschlossen. Seit Ende 2008 können zudem besonders umweltfreundlich hergestellte und gesundheitlich unbedenkliche Holzspielzeuge mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden.

Diese Gütesiegel finden sich auf anderen Konsumgüterprodukten und geben Anhaltspunkte für deren Sicherheit. Solche Hinweise finden sich auch in den Tests der Stiftung Warentest. Gerade bei größeren Anschaffungen oder beim Kauf von Produkten, die potenziell gefährlich sein können, eignen sich diese Tests, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Daneben sollte jeder Verbraucher bei Neuanschaffungen seinen Sinnen vertrauen und diese auch einsetzen. Oft verrät schon ein genauerer Blick, ob ein Spielzeug auf der Haut abfärbt, eine Leiter wirklich stabil steht oder ein Eierkocher so verarbeitet wurde, dass er nicht durchschmort.

Letztendlich muss sich jeder Konsument bewusst werden, dass Qualität ihren Preis hat und Sicherheit ohne Qualität nicht zu haben ist. Das heißt nicht, im Zweifelsfall immer das teurere Produkt zu wählen. Im Zweifelsfall sollte aber überlegt werden, wo bei einem Produkt, das nur einen Bruchteil dessen kostet, was Wettbewerber verlangen, Kosten eingespart wurden. Allzu oft geht der günstige Preis mit geringerer Sicherheit einher.

Stand: April 2009

Weiterführende Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Weitere Informationen anderer Anbieter

a) Produktsicherheit allgemein

  • Website des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX. RAPEX dokumentiert gefährliche Konsumgüter, die in die EU gelangt sind, ausgenommen Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte. Die Kommission veröffentlicht jeden Freitag eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. Darin sind Informationen über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Maßnahmen zusammengefasst, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden.
  • Sicherheit für europäische Verbraucher. Jahresbericht 2008 der Europäischen Kommission zum Schnellwarnsystem Rapex.
  • Gefährliche Verbraucherprodukte aus China: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 24.09.2007.
  • Ausführliche Informationen zur Produktsicherheit bietet das Online-Portal dolceta.eu. Die von der Europäischen Kommission geförderte Website zur Verbraucherbildung informiert unter anderem über rechtliche Aspekte der Produktsicherheit, beispielsweise zur Haftung bei fehlerhaften Produkten. Das Weiterbildungsmodul Produktsicherheit zeigt zudem, welche Risiken und Vorschriften es für die Produktsicherheit gibt und wie sich Verbraucher vor Risiken schützen können.
  • Grundlagen der Produktsicherheit vermittelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit dem Film „Wie geht es Kiko?“ Kiko ist ein in die EU importiertes Stofftier, an dessen Beispiel die Bundesanstalt Stolperfallen der Produktsicherheit erläutert. Kikos Werdegang wird dazu vom Produktentwurf bis zum Kauf im Spielzeugladen nachgezeichnet. Der Film informiert unter anderem über Kriterien, mit denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher einen Eindruck von der Produktsicherheit verschaffen können.
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. bietet eine kostenlose Broschüre mit Hinweisen zum Kauf sicherer Kinderprodukte. Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geförderte Publikation informiert auf 64 Seiten über die Bedeutung der einzelnen Kennzeichen, über Überwachungssysteme und das richtige Verhalten bei Mängeln. Allgemeine Sicherheitstipps stehen hier neben konkreten Hinweisen für den Kauf und die Nutzung von Produkten für Kinder.
  • Sicherheit von verbrauchernahen Produkten. Hintergrundinformationen des Bundesinstituts für Risikobewertung, 04.03.2008.
  • Das sichere Produkt. Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Geräte- und Produktsicherheit.
  • Unsichere Produkte. Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt gewordenen Produktrückrufe.
  • Zwölf Antworten zum GS-Zeichen. Hintergrundinformationen des Verbands der TÜV e. V. zur CE- und GS-Kennzeichnung von Produkten.

b) Sicherheit von Kinderspielzeug

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