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Kostenlose Online-Spiele: Ein boomender Markt ohne Kontrolle

Online-Spiele sind zu einem Massenphänomen geworden: Ob als Flash-Spielchen für Zwischendurch oder als Rollenspiel mit prinzipiell endloser Spielhandlung – im Internet präsentieren sich mittlerweile unzählige Angebote, die dank niedriger Einstiegshürden auf eine große Nachfrage treffen. Der Jugendschutz bleibt da bisweilen auf der Strecke.

Offline kann das zwar auch nicht ausgeschlossen werden. Hier gibt es aber mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ein Gremium, das Computerspiele vor dem Verkauf im Handel mit Alterseinstufungen versieht. Zeichnen sich die Spiele nun durch Gewalt, Sex oder in anderer Form jugendgefährdende Darstellungen aus, kann die USK den Verkauf einschränken. Händler dürfen zum Beispiel Spiele mit der Alterskennzeichnung „Freigegeben ab 16 Jahre“ dann nur an Personen verkaufen, die nachweislich dieses Alter erreicht haben.

Bei kostenlosen Spielen im Netz fehlen solche Kontrollen. Inzwischen gibt es unzählige Websites, die kostenlos Online-Spiele für den Zeitvertreib zwischendurch anbieten. Sucht man zum Beispiel bei Google unter dem Stichwort „kostenlose Onlinespiele“, erhält man über 200.000 Treffer. Für fast jedes Spiel und jedes Genre gibt es mittlerweile Online-Alternativen, die vor allem junge Nutzer mit einem kostenlosen Zugang locken. Bei Preisen von 40 Euro und mehr für im Handel angebotene Spiele ist das für Kinder und Jugendliche eine Taschengeld schonende Alternative.

Wo bleibt der Jugendschutz?

Leider greift in dieser schönen Online-Welt der deutsche Jugendschutz fast gar nicht: Denn da es sich hier zum Großteil um Spiele dreht, die nicht im Handel zu kaufen sind, gibt es auch keine Altersprüfungen durch die USK. Einige Online-Anbieter sprechen zwar Altersempfehlungen aus, andere beschränken sich auf Sicherungssysteme, die den Selbstauskünften der Spieler Glauben schenken. In Ländern, wo der Jugendschutz weniger Vorgaben macht als in Deutschland, fehlen selbst solche Hürden. Solche Lücken aufzuspüren, ist selbst für Internet-Neulinge nicht weiter schwierig.

Ein weiteres Problem kommt noch hinzu: Die (teils automatisierte) Werbung, die die Portalbetreiber zur Finanzierung ihres Angebotes platzieren, richtet sich nach vielerlei – nur nicht nach dem Jugendschutz. Sind etwa neben anderen auch Erotikspiele gelistet, finden sich auf solchen Portalen häufig Werbebanner für diverse Erotik-Angebote. In anderen Kategorien wird aufgeregt auf Gewinnspiele und Geldpreise hingewiesen oder über ein Werbebanner der Sofortgewinn garantiert. Statthaft ist das nicht. Zumindest dann nicht, wenn sich die Anbieter an die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung mit und vor Kindern in Hörfunk und Fernsehen hielten. Sogenannte aleatorische Werbemittel, also etwa Gratisverlosungen oder Preisausschreiben, dürften nicht die Spielleidenschaft von Heranwachsenden ausnutzen, heißt es da.

So greift auch das Verbot ins Leere, Kindern und Jugendlichen Glücksspiele zugänglich zu machen. Zwar gibt es keine reinen Online-Casinos mit Firmensitz in Deutschland. Und auch die ausländischen Anbieter versuchen sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nicht mitzocken. Sobald es aber um einen virtuellen Einsatz geht, kann jeder mitmachen. Der Fernsehsender Pro7 etwa verlinkt an prominenter Stelle seiner Website auf die Seite www.sevengames.de, die wiederum in der Kategorie „Onlinegames“ zuoberst auf eine „Pokerschule“ aufmerksam macht. Zur Teilnahme muss man sich zwar anmelden, eine nachprüfbare Altersabfrage findet aber nicht statt. Keine Ausnahme, sondern eher die Regel.

Alternativen zu teuren Spielen auf Datenträgern oder kostenpflichtigen Online-Spielen sind ja zunächst einmal keine schlechte Sache. Das dahinterstehende Geschäftsmodell funktioniert aber nur, wenn sich die Anbieter anderweitig refinanzieren. Und das geschieht in der Regel über Werbung oder über zusätzliche Dienstleistungen, für die dann Gebühren anfallen. Einige Online-Rollenspiele schränken etwa die kostenlose Teilnahme auf einen gewissen Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Level ein. Andere bieten Ausrüstungen und zusätzliche Fähigkeiten für die Spielfigur an und lassen sich diese Aufwertungen bezahlen. Wieder andere gestalten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so, dass sich die Nutzerdaten zu Marketingzwecken nutzen lassen. Das ist vor allem bei großen Spielgemeinschaften, die sich ausschließlich einem Spiel widmen, nicht selten.

Wucherndes Online-Angebot entzieht sich jeder Kontrolle

Ob und wie die wuchernden Online-Angebote durch den Gesetzgeber in Zukunft angegangen werden können, bleibt abzuwarten. Doch selbst scharfe Regulierungen dürften an einer Eigenheit des World Wide Web scheitern: an der grenzenlosen Verfügbarkeit der Inhalte. Der Wechsel von einem deutschen Anbieter zu einem mit Firmensitz in Tuvalu wird auch künftig nur einen Klick weit weg sein.

Erfolgversprechende Initiativen staatlicher Kontrolle sind kaum in Sicht. Ob eine Ausweitung des Prüfauftrags der USK Sinn macht, lässt sich zumindest bezweifeln: Anders als beim Spielekauf im Handel gibt es bei kostenlosen Online-Spielen am heimischen PC keine Kontrolleure, die den Jugendschutz durchsetzen können, indem sie das Spiel eben nicht verkaufen. Fraglich bleibt auch, ob die USK oder andere Institutionen des Jugendschutzes der schieren Masse Herr werden könnte: Schließlich sind viele Online-Spiele Ergebnis nächtelanger Programmierarbeit von Hobby-Programmierern, die ihre Arbeit zu gerne über das Netz weltweit verteilt sehen wollen.

Auch die 24-stündige Verfügbarkeit der Online-Angebote ist ein Problem. Browserspiele und „Massive Multiplayer Online Games“ (MMOGs) sind sogenannte persistente (ständig andauernde) Spielwelten: Sie haben kein klares Spielende mehr, womit ein zentrales Spielgesetz gebrochen wird. Das Spiel ist nicht mehr zeitlich begrenzt – ein Abbruch geht schnell mit dem Gefühl einher, wichtige Spielzüge oder das beste Blatt zu verpassen. Das muss nicht direkt in die Spiel- oder Onlinesucht führen, kann aber bei Kindern und Jugendlichen ein zwanghaftes Spielverlangen begünstigen. Die mangelnde soziale Kontrolle in der virtuellen Welt fördert solche Entwicklungen zusätzlich.

Kann man die jungen Nutzergruppen nicht ausreichend schützen, ist es umso wichtiger, die Medienkompetenz bei Minderjährigen zu stärken. Hier sind Schule und Elternhaus gefragt, stärker als bisher aktiv zu werden.

Medienkompetenz gemeinsam einüben – Was können Eltern tun?

Um Kinder besser zu schützen, muss man ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie sich in den Online-Welten sicher bewegen können. Auch, wenn sich der Nachwuchs teilweise schon sehr gut auskennt, wo es interessante Angebote gibt und wie man sie benutzt, dagegen fehlen grundlegende Kenntnisse über Gefahren, Datensicherheit oder Vertragsbedingungen. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen, wie sich weniger seriöse Websites identifizieren lassen und wann man besonders aufpassen muss.

Eltern sollten sich die Zeit nehmen, ihre Kinder für falsche Werbeaussagen und Lockangebote zu sensibilisieren. Dass es auf der Welt nichts wirklich umsonst gibt, ist vielleicht keine so schöne Lektion – aber sicherlich attraktiver, als monatelang für ein aus Unwissenheit eingegangenes Abonnement zu zahlen.

Eltern sollten auch mit ihren Kindern gemeinsam nach altersgerechten Websites Ausschau halten und die Ablehnung bestimmter Angebote begründen können. Bei Kindern unter zwölf Jahren sollten Erziehungsberechtigte zum Beispiel darauf achten, dass die Möglichkeiten des Austausches oder der Kontaktaufnahme zu anderen Spielern nicht unkontrolliert über die Bühne geht. Wenn Spieleseiten ein Forum oder Chats anbieten, sollten diese Kommunikationsmöglichkeiten moderiert sein. Außerdem sollten Online-Angebote die Möglichkeit bieten, die Spiele ohne Registrierung zu spielen. Falls doch eine E-Mail-Adresse erforderlich ist, sollten Pseudonyme und eine E-Mail-Adresse gewählt werden, die nicht für den privaten oder beruflichen Schriftverkehr genutzt werden – sonst droht schnell die nächste Spam-Lawine.

Gerade bei Online-Rollenspielen, den oben genannten MMOGs, ist es sinnvoll, sich die ersten Level in der Spielwelt gemeinsam mit dem Nachwuchs zu erschließen. Erwachsene können so ein Gespür dafür entwickeln, was im Spiel tatsächlich passiert. Und wann. Wenn die Mitglieder nämlich vorwiegend Erwachsene sind, geht sicherlich ein Großteil des Spiels in den Abendstunden über die virtuelle Bühne. Will ein Kind trotzdem unbedingt in dieser Gruppe bleiben, kann der vorab informierte Gruppenführer die Notbremse ziehen, falls eine bestimmte Zeit überschritten wurde.

Eltern können sich über nicht kindgerechte Werbung beim deutschen Werberat beschweren (per Post: Deutscher Werberat, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, per Fax: 030 / 59 00 99-722 oder per E-Mail: werberat@werberat.de).

Filterprogramme erlauben zwar das Blocken von Spielseiten, dies jedoch nicht zuverlässig oder mit einem derartigen „Overblocking“, dass selbst interessante und kindgerechte Spielseiten nicht mehr erreichbar sind. Eltern sollten außerdem beim heimischen Einsatz von Filtersoftware bedenken, dass Kinder dann vielleicht heimlich bei Freunden oder in der Schule spielen.

Eltern sollten so früh wie möglich mit ihrem Kind ein Zeitkontingent vereinbaren. Gerade bei dauerhaften Spielwelten, die rund um die Uhr laufen, ist es wichtig von vornherein klare Grenzen zu setzen. Dabei empfiehlt es sich, besser ein Wochenbudget statt eines Tagesbudgets festzulegen. Anspruchsvolle Strategiespiele brauchen immer auch Zeit für die Einarbeitung und damit auch bis zum ersten Erfolgserlebnis.

Es gibt MMOGs oder Browsergames mit den Möglichkeiten von Mehrspieler-Accounts (das heißt mehrere Spieler steuern einen Charakter) und von Urlaubsvertretung („sitting“ des Spielkontos) durch andere Spieler. Diese sind Angeboten ohne derartige Möglichkeiten vorzuziehen, um einem Spielzwang entgegen zu wirken.

Kinder unter zehn Jahren sollten nur gezielte Kinderangebote besuchen. Viele pädagogische betreute Kinderseiten bieten kleine Onlinespiele an: Eine Übersicht von Spiel- bzw. Kinderseiten finden sich z. B. bei Klicktipps.net. Direkt zu einigen kostenlosen und auch werbefreien Onlinespielen geht es hier bei Blinde-Kuh.de. Im Kinderbereich des Internet-ABC gibt es ebenso kindgerechte Spiele.

Stand: August 2008

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