Die genannten Beispiele zeigen, dass verbindliche Rahmenkriterien für das Verpflegungsangebot in Schulen möglich sind. Wollen die Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene der Ernährungskrise unter deutschen Kindern und Jugendlichen ernsthaft entgegensteuern, müssen sie ebensolche verbindlichen Kriterien festlegen.
Anlässlich des Verbraucherpolitischen Forums legte der vzbv daher ein Sechs-Punkte-Programm vor, mit dem die Länder die Qualität des Schulessens und der Ernährungsbildung verbessern sollen. Dieses Programm will die Voraussetzung dafür schaffen, dass Theorie im Unterricht und Praxis am Esstisch wieder stärker ineinandergreifen. Im Einzelnen fordert der vzbv:
1. Die Länder sollten in ihren Schulgesetzen die Verpflichtung der Schulträger für eine gesundheitsförderliche Ernährung aufnehmen. Sie sollten dies mit dem Erziehungsauftrag verbinden, um eine Deckungsgleichheit von Bildungsinhalten und tatsächlichem Lebensmittelangebot zu erreichen.
- Bei der Umsetzung sollen Schulträger und Schulen fachliche Empfehlungen (zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Ernährung) aufgreifen.
- Sofern Schulen Catering-Unternehmen mit der Essenszubereitung und Essenslieferung beauftragen, müssen Kriterien für eine gesundheitsfördernde Schulverpflegung in die Ausschreibungen aufgenommen werden.
- Entsprechende Vorgaben sollten auch für das Angebot am Schulkiosk und Automaten gelten: Softdrinks und ungesunde Snacks sollten aus Automaten und Schulkiosken verschwinden.
2. In der Umsetzung dürfen Schulen mit der Organisation einer gesunden Schulverpflegung nicht alleine gelassen werden.
- Aufbau einer Plattform für Schulverpflegung der Länder und Kommunen, die allen beteiligten Akteuren (Schulleiter, Schulträger, Eltern- und Schülervertreter, Lehrer und Essensanbieter) zur Information, zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung zur Verfügung steht.
- Regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Schulverpflegung (Siegel, TÜV, etc.)
3. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sollte die Situation der Schulverpflegung in Deutschland regelmäßig evaluieren.
4. Jugendzeitschriften und das Umfeld von Kinderprogrammen im Fernsehen oder Internet sollten frei sein von Werbung für ernährungsphysiologisch problematische „Kinderlebensmittel".
5. Für Werbung und Sponsoring in Schulen sollten bundesweite Standards festgelegt werden. Vor allem für die Bewerbung problematischer Lebensmittel im Schulumfeld muss es klare Grenzen geben.
6. Verantwortungsvolle Eltern: Ungeachtet des Engagements der Schulen muss Ernährungserziehung primär zu Hause erfolgen. Wer sein Kind ohne Frühstück in die Schule schickt, statt eines Butterbrotes ein Pausengeld oder statt Obst einen Schokoriegel mit auf den Schulweg gibt, darf nicht auf die Verantwortung der Schulen verweisen.
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