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Mehr Tierschutz: Politisch gewollt, aber nur schwer durchsetzbar?

Auf der politischen Agenda soll der Tierschutz wieder an Bedeutung gewinnen. So haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt, sich stärker für den Tierschutz in der EU einzusetzen. Diese Ankündigung steht allerdings im Widerspruch zur konkreten Politik. So hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im August 2006 in der Tierschutz-Nutztierverordnung die Haltung von Hühnern in Käfigen unter dem irreführenden Namen „Kleingruppenhaltung“ wieder zugelassen, obwohl zum Januar 2007 eigentlich ein umfassendes Käfig-Verbot eintreten sollte.

Bei der „Kleingruppenhaltung“ handelt es sich aber im Grundsatz um „ausgestaltete Käfige“: mit einem Bereich zur Ei-Ablage, zum Scharren und Picken sowie Sitzstangen. Der Platz pro Tier bleibt minimal: Die Neufassung der Tierschutz-Nutztierverordnung schreibt vor, dass jede Henne „jederzeit eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mindestens 800 Quadratzentimetern zur Verfügung“ haben muss. Das heißt, die Hühner haben in dem oft auch irreführend als „Kleinvoliere“ betitelten Käfig nur wenig mehr Platz als auf einem Aktendeckel.

Zwar wurden mit der Neufassung dieser Verordnung, die sich – neben den Haltungsbedingungen von Hühnern auch mit denen von Kälbern und Schweinen befasst – einige Besserungen erzielt. Zum Beispiel stand Hühnern zuvor noch deutlich weniger Fläche zu. Die Standards der Verordnung bleiben jedoch Minimalstandards. Etwa, wenn vorgeschrieben wird, dass Schweine künftig Sichtkontakt zu Artgenossen gewährt werden muss. Oder wenn vorgeschrieben wird, dass die Tiere gleichzeitig ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können müssen. Von einer artgerechten Haltung sind diese Standards noch weit entfernt.

Tierschutz-Aktionsplan der EU

Als hoffnungsvolles Signal gilt der im Januar vorgelegte Aktionsplan zum Tierschutz der Europäischen Kommission. Dieser „Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren“ nennt mit einem Zeitplan versehene Maßnahmen, die bis zum Jahr 2010 Jahren zur Förderung des Tierschutzes ergriffen werden sollen. Der Aktionsplan wurde inzwischen von den EU-Agrarministern und vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Unter anderem ist vorgesehen, bis zum Jahr 2010 die Erforschung und Entwicklung einer „Tierschutzetikettierung“ abzuschließen. Damit sollen Verbraucher darin unterstützt werden, Produkte aus besonders tiergerechter Haltung von solchen zu unterscheiden, bei denen nur Mindeststandards gelten. Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass eine Etikettierung transparent, leicht verständlich und verlässlich sein soll. Ein europaweites Label könnte nach dem Willen der Parlamentarier beispielsweise die Wortmarke „erzeugt nach EU-Tierschutzstandards" tragen, bzw. bei Erzeugnissen, die diesen Standards nicht entsprechen beziehungsweise „nicht nach EU-Tierschutzstandards erzeugt" lauten.

Deutlich höhere Standards nur schwer durchsetzbar?

Sofern dem zu entwickelnden Tierschutzsiegel strenge tiergerechte Standards zugrunde gelegt werden, könnte diese Initiative der EU-Kommission den Verbraucherwünschen nach mehr Tierschutz Rechnung tragen. Es besteht allerdings die Gefahr, dass künftig die derzeitigen unzureichenden EU-Standards mit dem Tierschutzsiegel geschmückt werden. Und dann bereits marginale Verbesserungen – zum Beispiel ausgestaltete Käfige in Form der deutschen „Kleingruppenhaltung“ – als tiergerechtes Haltungssystem beworben werden könnten.

Beobachter halten deutlich höhere Vorschriften für schwer durchsetzbar, da die Kommission unterschiedliche nationale Vorstellungen in Einklang bringen muss. Und dazu zählen eben auch die Vorstellungen der Länder mit geringen Tierschutz-Interessen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert deshalb dafür, dass die EU-Kommission nicht nur Mindeststandards für den Tierschutz verordnet, sondern auch Kennzeichnungssysteme, die es den Verbrauchern ermöglichen, auch bei verarbeiteten Produkten unterschiedliche Tierschutzniveaus zu unterscheiden. vzbv-Chefin Edda Müller: „Der EU-Aktionsplan verdient diesen Namen nur, wenn in Kürze für Verbraucher klar erkennbar ist, ob eine Wurst aus tiergerechter Produktion oder industrieller Massentierhaltung stammt." Wichtig wird in Zukunft sein, ein Kennzeichnungssystem zu wählen, das es Verbrauchern auch ermöglicht, weniger tiergerecht erzeugte Produkte in den Regalen liegen zu lassen – so wie sie es bei Eiern mit der Ziffer 3 (aus Käfighaltung) tun können und es auch tun. Die alleinige Kennzeichnung hochpreisiger tiergerecht erzeugter Produkte kann daher nur der erste Schritt sein.

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