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Wohnformen für ältere Menschen im Überblick

Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich in den vergangen Jahren verändert. Zwischen den Wahlmöglichkeiten, im Alter „zu Hause“ zu bleiben oder in eine der traditionellen Sonderwohnformen, etwa der Umzug in ein Heim oder eine Altenwohnung, haben sich zahlreiche neue Wohnangebote etabliert. Hier ist ein Überblick:

Barrierefreie Wohnung
Beim Barrierefreien Wohnen werden neu gebaute Wohnungen so gestaltet, dass ihrer Nutzung keine Hindernisse oder Barrieren für ältere oder behinderte Menschen entgegenstehen. Entsprechende Standards sind in der DIN-Norm 18025 festgeschrieben. Diese Norm umfasst Empfehlungen zu den notwendigen Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen.

Angepasste Wohnung
Der Name ist bereits Programm: Bestehende Wohnungen sollen an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen angepasst werden. Auch hier dienen die Standards der Barrierefreiheit als Orientierung. Ziel ist es, die vertraute Wohnung des älteren Menschen so anzupassen, dass möglichst keine Barrieren oder sonstigen Gefahrenquellen deren Nutzung einschränken. Durch eine angepasste Wohnung kann häufig eine selbstständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben.

Betreutes Wohnen
Beim Betreuten Wohnen werden in unterschiedlicher Form altersgerechte Wohnangebote und Betreuungsleistungen miteinander gekoppelt. Im Idealfall mietet ein Bewohner eine barrierefreie und altengerechte Wohnung. Darüber hinaus muss ein Paket von Grundleistungen des Betreuungsservices abgenommen werden, für die monatlich eine Betreuungspauschale zu entrichten ist. Die Grundbetreuung umfasst im Regelfall Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Weitere Wahlleistungen wie Mahlzeiten, Reinigungs- und Pflegeleistungen können dazu gebucht werden. Über die Wohn- und Betreuungsleistungen wird ein Vertrag abgeschlossen.

Betreutes Wohnen zu Hause
Betreutes Wohnen muss nicht mit einem Umzug verbunden sein, sondern kann auch in der gewohnten Umgebung stattfinden. Im Regelfall wird dazu ein Betreuungsvertrag mit einem Dienstleister geschlossen. Viele ambulante Dienst, Sozialstationen oder Betreuungsvereine bieten entsprechende Angebote, die meist neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen auch regelmäßige Hausbesuche umfassen. Für dieses Wohnkonzept werden auch Begriffe wie Wohnen plus oder Betreutes Wohnen im Bestand verwendet.

Wohnstift
Die Bewohner haben in so genannten Wohnstiften eine eigene abgeschlossene Wohnung innerhalb einer Wohnanlage. Anders als beim Betreuten Wohnen sind die Bewohner zur Abnahme von Betreuungsleistungen und weiteren Dienstleistungen, etwa Versorgungs- oder Reinigungsleistungen, verpflichtet. Vertragsgestaltung sowie Betreuung und Pflege sind geregelt wie in einem Alten- und Pflegeheim und unterliegen dem Heimgesetz.
Wohnstifte bieten darüber hinaus oft eine Vielzahl von weiteren Leistungen, die jedoch extra bezahlt werden müssen. Sie kommen daher häufig nur für Menschen mit gehobenen Ansprüchen und gefüllten Bankkonten in Frage. Auch Seniorenresidenzen arbeiten mit diesem Konzept.

Selbstorganisierte Wohn- oder Hausgemeinschaften
In dieser Wohnform kommen entweder nur ältere oder ältere und junge Menschen zusammen, um gemeinsam in einer Wohnung oder in einem Haus zu wohnen. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohnbereich, entweder ein Zimmer oder eine abgeschlossene Wohnung. Zudem gibt es einige Räume, die von den Bewohnern gemeinschaftlich genutzt werden. Auffällig ist, dass diese Wohnprojekte oft von privaten Personen in Eigenregie gegründet und geführt werden. Die Bewohner organisieren das Gemeinschaftsleben in der Regel selbst. Bei Bedarf werden ambulante Dienste wie im „normalen“ Wohnen in Anspruch genommen. Bekannt ist diese Wohnform auch unter Begriffen wie gemeinschaftliches Wohnen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte.

Integriertes Wohnen
Hier leben verschiedene Bewohnergruppen meist in größeren Wohnkomplexen zusammen. Initiiert werden solche Wohnprojekte meist von speziellen Trägern, um nachbarschaftliche Hilfen zwischen verschiedenen Generationen und Bewohnergruppen mit unterschiedlichen Bedarfslagen zu verbessern. Wichtig ist der Austausch gegenseitiger Unterstützungs-maßnahmen. Etwaige Handicaps sollen so ausgeglichen, Vereinsamungstendenzen gemildert werden. Begegnungsräume und teilweise Unterstützung durch Fachpersonal sollen das gemeinschaftliche Zusammenleben fördern.

Siedlungsgemeinschaften
Hier werden Gemeinschafts- und Hilfeangebote für die Bewohner einer bestehenden Siedlung organisiert. Ausgehend von der Erfahrung, dass ganze Siedlungen altern und zunehmend mit Problemen älterer Menschen konfrontiert sind, werden in bestehenden Siedlungen teilweise von Wohnungsbaugesellschaften oder Selbsthilfe-Initiativgruppen Unterstützungsleistungen für ältere Menschen angeboten. Dazu gehört auch, ein Netz von Gemeinschaftsaktivitäten unter allen Bewohnern zu organisieren. Im Mittelpunkt steht die Förderung des generationsübergreifenden Zusammenlebens und der Nachbarschaftshilfe.

Altendorf
Hinter dem Begriff Altendorf verbirgt sich die Idee, auf einem separaten Areal altersgerechte Wohnmöglichkeiten nur für ältere Menschen zu schaffen. Sowohl das Wohnumfeld als auch das Betreuungs- und Freizeitangebot ist primär auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ist kein weiterer Umzug erforderlich, da etwaige Bedarfe innerhalb des Altendorfes abgedeckt werden. Nach diesem Prinzip arbeiten auch die amerikanischen „sun cities“ bzw. „sunbelts“, die wegen der kaum zu leugnenden Gettoisierungstendenzen oft kritisiert werden.

Betreute Wohngemeinschaften
Betreute Wohngemeinschaften umfassen meist eine kleine Gruppe hilfebedürftiger Menschen, die zusammen in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohn- und Schlafbereich, daneben bestehen Gemeinschaftsräume. Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt, das je nach Bedarf die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens unterstützt oder übernimmt. Weitere individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Diese wohngruppenorientierte Betreuungsform wird in der Regel im Rahmen der ambulanten Versorgung praktiziert: Sie unterliegt nicht dem Heimrecht.
Für diese Wohnform werden auch Begriffe wie Pflegewohngruppen, Pflegewohnungen oder begleitete Wohngruppen verwendet.

Die hier vorgestellte Kategorisierung basiert auf dem Zwischenbericht des Projektes „Leben und Wohnen im Alter“ der Bertelsmann Stiftung und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe: Ursula Kremer-Preiß/Holger Stolarz: Neue Wohnkonzepte für das Alter und praktische Erfahrungen bei der Umsetzung. Eine Bestandsanalyse. Online abrufbar unter http://www.kda.de/files/wohnen/Wohnkonzepte1.pdf

Stand: Oktober 2005

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