Parlamentarier klopfen neue Gesetze jetzt auf Nachhaltigkeit ab
Neue Gesetze werden künftig vom Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung beim Deutschen Bundestag auf ihre Folgen für die nachhaltige Entwicklung geprüft. So sollen unbeabsichtigte Nebenwirkungen neuer Gesetze auf Umwelt, Klima oder die Rechte nachfolgender Generationen möglichst ausgeschlossen werden. Auf ein entsprechendes Verfahren haben sich die Mitglieder des fraktionsübergreifenden Gremiums im März geeinigt. Die ersten Gesetze stehen bereits auf dem Prüfstand. Völlig unumstritten ist das gefundene Verfahren unter den Abgeordneten allerdings nicht. Einige von ihnen kritisieren, dass sie mit den Prüfungen viel zu früh anfangen müssten.
Zu den Kritikern zählt Ingrid Arndt-Brauer, Sprecherin der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Beirat. Die Abgeordnete begrüßt zwar, dass das Gremium sich nun in die Gesetzesfolgenabschätzung einbringen könne. Sie hält es aber für einen Fehler, dass die Prüfung bereits vor der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag ansetzt. Die Nachhaltigkeit eines Gesetzes, sagt die Politikerin, müssten die Parlamentarier damit beurteilen, bevor etwaige Änderungsanträge zum Entwurf eingebracht worden sind.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats, Andreas Jung, CDU, ist mit dem gewählten Verfahren dagegen „zufrieden“. Es ermögliche „eine effektive und effiziente Arbeitsweise“, sagt er, ohne das Gesetzgebungsverfahren aufzuhalten. Jung bestätigt, dass die Abgeordneten künftig jedes Gesetz prüfen werden. Seiner Einschätzung nach wird das Ergebnis allerdings „häufig sicher richtigerweise lauten, dass das Gesetz keine Relevanz für Nachhaltigkeit hat.“ Eine tiefere Bewertung bietet sich seiner Meinung nach nur an, wenn der Entwurf zuvor „als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft wurde“.
Stellen die Abgeordneten fest, dass ein Gesetzentwurf nicht den Anforderungen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entspricht, können sie das in einer Stellungnahme vermerken. Der federführende Bundestagsausschuss muss zu dieser Kritik Stellung beziehen. Die Nachhaltigkeitsprüfung der Beiräte wird schließlich dem Gesetzestext angehängt, analog zu der bereits unter jedem Gesetz aufgeführten Stellungnahme zu den vermutlich entstehenden Bürokratiekosten.
Unabsichtliche Nebenwirkungen von Gesetzen auf die Nachhaltigkeitsstrategie, sagt Jung, würden durch die neue Prüfung „transparent und nachvollziehbar“. Noch mehr Transparenz hätten nach Meinung von SPD-Sprecherin Arndt-Brauer Nachhaltigkeitsindikatoren in den Stellungnahmen des Beirats gewährleistet. Darauf habe man sich aber nicht einigen können. Sie hofft, dass sich das noch ändert. Der Beirat will das neue Verfahren zunächst sechs Monate auf seine Praxistauglichkeit testen und anschließend neu beraten.
Dieser Artikel gibt den Sachstand April 2010 wieder.
Zu den Kritikern zählt Ingrid Arndt-Brauer, Sprecherin der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Beirat. Die Abgeordnete begrüßt zwar, dass das Gremium sich nun in die Gesetzesfolgenabschätzung einbringen könne. Sie hält es aber für einen Fehler, dass die Prüfung bereits vor der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag ansetzt. Die Nachhaltigkeit eines Gesetzes, sagt die Politikerin, müssten die Parlamentarier damit beurteilen, bevor etwaige Änderungsanträge zum Entwurf eingebracht worden sind.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats, Andreas Jung, CDU, ist mit dem gewählten Verfahren dagegen „zufrieden“. Es ermögliche „eine effektive und effiziente Arbeitsweise“, sagt er, ohne das Gesetzgebungsverfahren aufzuhalten. Jung bestätigt, dass die Abgeordneten künftig jedes Gesetz prüfen werden. Seiner Einschätzung nach wird das Ergebnis allerdings „häufig sicher richtigerweise lauten, dass das Gesetz keine Relevanz für Nachhaltigkeit hat.“ Eine tiefere Bewertung bietet sich seiner Meinung nach nur an, wenn der Entwurf zuvor „als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft wurde“.
Stellen die Abgeordneten fest, dass ein Gesetzentwurf nicht den Anforderungen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entspricht, können sie das in einer Stellungnahme vermerken. Der federführende Bundestagsausschuss muss zu dieser Kritik Stellung beziehen. Die Nachhaltigkeitsprüfung der Beiräte wird schließlich dem Gesetzestext angehängt, analog zu der bereits unter jedem Gesetz aufgeführten Stellungnahme zu den vermutlich entstehenden Bürokratiekosten.
Unabsichtliche Nebenwirkungen von Gesetzen auf die Nachhaltigkeitsstrategie, sagt Jung, würden durch die neue Prüfung „transparent und nachvollziehbar“. Noch mehr Transparenz hätten nach Meinung von SPD-Sprecherin Arndt-Brauer Nachhaltigkeitsindikatoren in den Stellungnahmen des Beirats gewährleistet. Darauf habe man sich aber nicht einigen können. Sie hofft, dass sich das noch ändert. Der Beirat will das neue Verfahren zunächst sechs Monate auf seine Praxistauglichkeit testen und anschließend neu beraten.
Dieser Artikel gibt den Sachstand April 2010 wieder.