Studie des Bundesinnenministeriums warnt vor Online-Identitätsdiebstahl
Das Abräumen von Online-Bankkonten reicht ihnen nicht mehr – Internetkriminelle haben die feindliche Übernahme ganzer Online-Identitäten zum neuen Geschäftsfeld erkoren. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie des Bundesinnenministeriums, eine der Ersten überhaupt zu „Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet“. Die digitalen Delikte der Datendiebe sind demnach heute schon vielfältig und reichen vom Kreditkartenbetrug durch abgefischte Internet-Passwörter bis hin zur missbräuchlichen Nutzung von Benutzerkonten in sozialen Netzwerken. Die Autoren, vier renommierte Technik- und Rechtsexperten, befürchten, dass es nicht dabei bleibt.
In Zukunft, heißt es in der Studie, könnten Identitätsdiebstahl und -missbrauch „eine Vielzahl von Formen annehmen, die heute noch nicht komplett überblickt werden können“. Die Angreifer könnten auf immer bessere Techniken zurückgreifen, herkömmliche Sicherheitsmaßnahmen wie ein Antivirenprogramm oder eine Firewall böten Verbrauchern schon heute „nur noch einen rudimentären Basisschutz“. Alle Internetdienste, deren Angriff Kriminellen einen Gewinn verspräche, „werden früher oder später Gegenstand eines Angriffs werden“, warnen die Autoren. Online-Banking oder verwandte Dienste wie Giropay würden dabei „weiterhin im Fokus“ der Angreifer stehen.
Trotz der attestierten Lücken – an Standardsicherheitsmaßnahmen führt nach Ansicht der Autoren kein Weg vorbei. Sie raten Nutzern zur ständigen Aktualisierung aller Programme eines PCs, den Anbietern von Webdienstleistungen empfehlen sie hohe Sicherheitseinstellungen auf ihren Servern. Daneben müsse aber auch die Information und Aufklärung der Nutzer verbessert werden – und dabei müsse, so die Studie, „der Staat tätig werden“. Bisher sei eine „klare Strategie des Staates“ zur Aufklärung der Nutzer über IT-Risiken „jedenfalls nicht deutlich erkennbar“, heißt es in der vom Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik initiierten Studie.
Diese Info-Lücke versuchen die Verbraucherzentralen der Länder und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., vzbv, zu schließen. Welche Rechte Surfer im Internet haben und wie sie sich durchsetzen lassen, darüber informiert beispielsweise das Portal „www.surfer-haben-rechte.de, ein Angebot des vzbv im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Die Website führt Tipps zu juristischen Fragen, etwa zum Daten- und Urheberrechtsschutz oder dem Vertragsrecht. Über sein Weiterbildungsportal www.verbraucherbildung.de bietet der vzbv zudem Lehrerinnen und Lehrern Unterrichtsmaterialien und Hintergrundbeiträge zum Thema Internetsicherheit. Zuletzt veröffentlichte der Verbraucherverband gemeinsam mit der Stiftung Warentest die kompakte Unterrichtseinheit „Shoppen im Web“. Sie bietet Hinweise zur Rechtslage im Netz und schärft den kritischen Internet-Blick Jugendlicher.
Dieser Artikel gibt den Sachstand Juni 2010 wieder.
In Zukunft, heißt es in der Studie, könnten Identitätsdiebstahl und -missbrauch „eine Vielzahl von Formen annehmen, die heute noch nicht komplett überblickt werden können“. Die Angreifer könnten auf immer bessere Techniken zurückgreifen, herkömmliche Sicherheitsmaßnahmen wie ein Antivirenprogramm oder eine Firewall böten Verbrauchern schon heute „nur noch einen rudimentären Basisschutz“. Alle Internetdienste, deren Angriff Kriminellen einen Gewinn verspräche, „werden früher oder später Gegenstand eines Angriffs werden“, warnen die Autoren. Online-Banking oder verwandte Dienste wie Giropay würden dabei „weiterhin im Fokus“ der Angreifer stehen.
Trotz der attestierten Lücken – an Standardsicherheitsmaßnahmen führt nach Ansicht der Autoren kein Weg vorbei. Sie raten Nutzern zur ständigen Aktualisierung aller Programme eines PCs, den Anbietern von Webdienstleistungen empfehlen sie hohe Sicherheitseinstellungen auf ihren Servern. Daneben müsse aber auch die Information und Aufklärung der Nutzer verbessert werden – und dabei müsse, so die Studie, „der Staat tätig werden“. Bisher sei eine „klare Strategie des Staates“ zur Aufklärung der Nutzer über IT-Risiken „jedenfalls nicht deutlich erkennbar“, heißt es in der vom Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik initiierten Studie.
Diese Info-Lücke versuchen die Verbraucherzentralen der Länder und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., vzbv, zu schließen. Welche Rechte Surfer im Internet haben und wie sie sich durchsetzen lassen, darüber informiert beispielsweise das Portal „www.surfer-haben-rechte.de, ein Angebot des vzbv im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Die Website führt Tipps zu juristischen Fragen, etwa zum Daten- und Urheberrechtsschutz oder dem Vertragsrecht. Über sein Weiterbildungsportal www.verbraucherbildung.de bietet der vzbv zudem Lehrerinnen und Lehrern Unterrichtsmaterialien und Hintergrundbeiträge zum Thema Internetsicherheit. Zuletzt veröffentlichte der Verbraucherverband gemeinsam mit der Stiftung Warentest die kompakte Unterrichtseinheit „Shoppen im Web“. Sie bietet Hinweise zur Rechtslage im Netz und schärft den kritischen Internet-Blick Jugendlicher.
Dieser Artikel gibt den Sachstand Juni 2010 wieder.