Interview mit Carola Elbrecht, Leiterin Spamkampagne im vzbv
Die Spamkampagne des vzbv ist vorbei - leider bleiben uns Spammails erhalten. Frau Elbrecht, welche Bilanz ziehen Sie?
Die Kampagne war sehr erfolgreich, aber auch aufwändig. Das Projekt lief zuerst eher ruhig an. Das große Interesse der Öffentlichkeit wurde schließlich mit der Spam-Beschwerdestelle geweckt, die wir im September 2005 eingerichtet hatten. Anfangs bekamen wir über 10.000 Beschwerden am Tag. Es handelte sich also um 10.000 Mails, die die Verbraucher als Spam eingestuft hatten. Tag für Tag. Das hat sich dann auf 5.000 Beschwerden pro Tag eingependelt. Viele Mails wurden leider kommentarlos an uns weiter geleitet. Das half uns leider nicht immer, weil wir die Headerinformationen (unsichtbare Infos im Briefkopf einer Mail, aus der der "Weg" einer Mail, der Absender, Empfänger, Datum und Betreff zu ersehen ist) brauchten, um die tatsächlich verantwortlichen Spammer ausfindig machen zu können. Einige Verbraucher haben das aber richtig akribisch gemacht, die Spammail im Original und den Header geschickt. Über die gesamte Laufzeit der Beschwerdestelle, also über 16 Monate, haben wir insgesamt 2,4 Millionen Beschwerdemails erhalten.
Wie sind Sie mit diesen Mengen umgegangen?
Alle lesen, das ging ja nicht. Letztlich hätte man dann mit dem Lesen und Auswerten den ganzen Verbraucherzentrale Bundesverband Tag und Nacht beschäftigen können. Wir hatten diesen Ansturm auch gar nicht erwartet. Denn unsere Aktionspartner, der eco-Internetverband und die Wettbewerbszentrale, bekommen mit ihren Spam-Portalen im Schnitt um die 200 Beschwerden am Tag. 5.000 Mails und mehr, das sprengt einfach den Rahmen. Daher mussten wir uns auf die deutschsprachigen Mails beschränken.
Wenn Sie die Mails komplett mit Header erhalten haben, wie sind Sie dann weiter vorgegangen?
Wir haben dann eine ladungsfähige Anschrift ermittelt, und zwar des Spammers oder des Auftraggebers. Und dann machten wir einen Unterlassungsanspruch geltend. Wenn dieser nicht abgegeben wurde, dann haben wir den Verursacher erneut daran erinnert. Und wenn der wieder nicht reagiert hat, dann folgte die Klage. Rund 70 Verfahren haben wir so auf den Weg gebracht. In 27 Verfahren konnten die Spammer zur Unterlassung gezwungen werden. Weitere 30 Verfahren, davon 10 Klageverfahren, sind noch nicht abgeschlossen.
Was bewirkt denn die Unterlassung?
Sie bewirkt, dass der Spammer sich verpflichtet, künftig keine Spams mehr zu verschicken. Das ist noch nicht verbunden mit einer Vertragsstrafe oder Bußgeldern, sondern leider nur der erhobene Zeigefinger - mehr gibt das Gesetz derzeit nicht her. Deshalb fordern wir, dass jeglicher Spamversand bußgeldbewehrt ist. Das in Kürze in Kraft tretende "Anti-Spam-Gesetz" sieht zwar ein Bußgeld vor, allerdings nur in den Fällen, in denen derjenige, der per E-Mail wirbt, bestimmten Informationspflichten nicht nachkommt. Auch die in diesem Gesetz vorgesehene Bußgeldhöhe von 50.000 Euro ist weit zu wenig - professionelle Spammer zahlen das aus der Portokasse.
Wo sehen Sie Defizite in der Gesetzgebung?
Wir fordern eine Heraufsetzung des Bußgeldes auf 500.000 Euro für jeden Versand einer Spammail. Außerdem verlangen wir eine einheitliche Kennzeichnung von Werbemails. Das heißt: schon aus der Betreffzeile muss eindeutig hervorgehen, dass es sich hier um eine Werbemail handelt. Der Verbraucher weiß dann: Diese Mail brauche ich nicht zu lesen, das ist Werbung, das kann ich gleich löschen.
Wer sind denn die Absender?
Am Anfang haben wir nur die Oberfläche angekratzt. Nach und nach konnten wir aber Verbindungen zu einzelnen Unternehmen nachweisen. Das hatte den Anschein, dass es Adressdatenhändler sind, die etwa über Gewinnspielangebote Adressen generieren und zum Teil im Auftrag namhafter Unternehmen Mails verschicken. Doch oft sind diese Mailadressen eben nicht rechtmäßig gewonnen worden. Wir sind dann gegen diese Adressdatenhändler vorgegangen. Wir mahnten nur solche Leute ab, die das gewerbemäßig betreiben - darunter waren aber auch kleinere Online-Shops, die mit der Rechtslage einfach nicht vertraut waren. Denen haben wir dann Tipps gegeben, wie sie künftig rechtskonform ihre E-Mail-Werbung an ausschließlich Interessierte Internetnutzer übersenden können.
Spammer nutzen gerade die vermeintliche Anonymität und Flüchtigkeit des Internets. Was haben Sie vor Gericht erlebt?
Wenn es mal zu streitigen Verhandlungen kam, war es nicht selten, dass die Spammer gar nicht erst erschienen sind. Mit der Folge, dass es dann ein Versäumnisurteil gab. Das ist dann leider nur ein kleiner Sieg, weil nicht über die strittige Rechtslage entschieden wird. Wir haben auch Richter erlebt, die sich nur wenig mit der Materie auskannten und kein Verständnis zeigten. Zum Teil wurde das Problem nicht mal erkannt. Es hieß dann, "da ist doch ein Abbestellbutton". So einfach ist es eben nicht: Der Versand unverlangter Werbe-Mails ist unlauterer Wettbewerb und damit ist ein Unterlassungsanspruch auch begründet.
Was kann der Einzelne tun, wie kann er sich wehren?
Für den einzelnen Verbraucher sind die Erfolgsaussichten bei Rechtsverfahren relativ gering. Nach dem BGB besteht ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Spammer. Doch es scheitert schon bei der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift des Absenders - auch wir hatten dieses Problem. Und sitzt der Absender im Ausland, dann vervielfältigen sich damit die Schwierigkeiten. Manche Verfahren mussten wir einstellen, weil wir die Abmahnung nicht zustellen konnten oder die Post zum Teil verloren ging. Nein, der einzelne Verbraucher sollte vorab dafür sorgen, dass seine private Email-Adresse nicht überall sorglos eingegeben wird.
Wo bekommen Verbraucher jetzt weitere Informationen?
Unsere Beschwerdestelle ist jetzt erstmal geschlossen. Aber wir sind weiter mit unseren Bündnispartnern aktiv, dem eco-Verband für Internetwirtschaft und der Wettbewerbszentrale. Deren Beschwerdestellen stehen weiter zur Verfügung. Auch unsere Webseite, www.verbraucher-gegen-spam.de, ist weiterhin abrufbar. Dort gibt es Tipps zur Vermeidung von Spam, Urteile und Musterschreiben beispielsweise für Unterlassungsansprüche.
Das Interview führte Tibor Hegewisch. Foto: Gert Baumbach; Berlin, 15. Januar 2007