Datum: 23.09.2015

Baden-Württemberg: DGB kritisiert Pläne für Schulfach „Wirtschaft“

Gutachten: Kritischer Konsum kommt zu kurz

(c) Pixabay CC0

In baden-württembergischen Schulen soll ab kommendem Jahr auch „Wirtschaft“ auf dem Stundenplan stehen. Gewerkschaftlern gehen die vorliegenden Bildungspläne jedoch nicht weit genug. Zur Vermittlung kritischer Alltagskompetenzen taugten sie kaum. 

Das erklärte der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Nikolaus Landgraf, Mitte September anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens zur Einführung des Schulfach Wirtschaft/ Berufs- und Studienorientierung (WBS). Es soll zum Schuljahr 2016/2017 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des Landes eingeführt werden. 

Die jetzt vorgelegten Anhörungsfassungen der Bildungspläne weisen für den DGB zwar viele gute Ansätze auf. So sei es richtig, Lebensrisiken wie Prekarisierung und Arbeitslosigkeit zu thematisieren. Im Mittelpunkt der Bildungspläne stünden jedoch „noch immer modellhafte ökonomische Denkschemata“, so Landgraf. Eine breite sozio-ökonomische Bildung lasse sich damit nicht vermitteln. 

Die Gewerkschaft kritisiert unter anderem, dass das Themenfeld Verbraucher gegenwärtig vor allem dazu diene, wirtschaftliche Modelle zu vermitteln, ohne an konkrete Lebenssituationen anzuknüpfen. Auch Kaufentscheidungen würden meist so erklärt. Ethische, soziale und ökologische Faktoren kämen dagegen zu kurz. Und statt kritisches Urteilsvermögen zu fördern, stehe die Reproduktion von Wissen im Vordergrund. 

Untermauert wird die Kritik des DGB durch ein Gutachten der Bildungsforscherin Birgit Weber. Die Kölner Universitätsprofessorin für Sozialwissenschaften bemängelt darin, dass viele (konsum-) kritische Aspekte wie das Hinterfragen eigener Wünsche und Bedürfnisse in der Anhörungsfassung fehlen. Auch Möglichkeiten des nachhaltigen Konsums und Verzichts kommen laut Weber „eher als Feigenblatt“ daher.

Dem eigentlichen Ziel des Themenfelds Verbraucher – Alltagssituationen ins Zentrum zu stellen – werde die vorliegende Anhörungsfassung damit „nur sehr begrenzt gerecht“. Um das zu ändern, schlägt sie eine Reihe von Nachbesserungen vor: So sollte die Analyse individueller, ökonomischer, ökologischer und sozialer Auswirkungen von Konsumentscheidungen mehr Gewicht bekommen. Auch die Beeinflussung des Verbraucherverhaltens durch Marketing müsse eine stärkere Rolle spielen.