Datum: 19.09.2016

„Verbraucherbildung hat sich als Querschnittsthema etabliert“

Fünf Fragen an … Prof’in Dr. Kirsten Schlegel-Matthies, Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

(c) pixabay - CC0 Public Domain

Ende 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  einen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) eingerichtet. Prof’in Dr. Kirsten Schlegel-Matthies macht sich in dem Gremium für die Verbraucherbildung stark. Welchen Stellenwert das Thema hat, erklärt sie im Interview. 

1. Frau Prof’in Schlegel-Matthies, Verbraucherbildung spielt im SVRV seit dessen Einberufung eine große Rolle. Sind Sie zufrieden damit? 

Dass die Verbraucherbildung im Sachverständigenrat einen hohen Stellenwert genießt, adelt das Thema sicherlich. Aber eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Schließlich werden unsere Konsumwelt und unser Alltag immer komplexer, unser Wissen und unsere Kompetenzen gleichzeitig immer kurzlebiger. Bildung gewinnt deswegen generell an Bedeutung, auch bei der Alltagsbewältigung.  

2. Der SVRV arbeitet unter anderem zu den Themen Digitales oder Finanzen. Spielt die Verbraucherbildung hier auf Augenhöhe mit? 

Verbraucherbildung denken wir immer mit. Wenn wir uns etwa mit Finanzfragen befassen, schauen wir, wo es noch klarere Regeln oder gesetzliche Vorgaben braucht. Aber wir überlegen genauso, wie wir Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen können, mit den wachsenden Anforderungen in diesem Feld zurechtzukommen. Das gelingt nur mit Verbraucherbildung. Das ist unter uns Sachverständigen auch Konsens.  

3. Was konnte der SVRV erreichen in Sachen Verbraucherbildung? 

Die Verbraucherbildung ist kein Einzelthema, das herausragt. Sie hat Grenzen und ist kein Allheilmittel. Ein rechtlicher oder technischer Rahmen, der den Alltag für die Menschen erleichtert und handhabbar macht, ist nicht minder wichtig. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre Rechte aber auch kennen, und da kommt die Verbraucherbildung ins Spiel. Sie hat sich als Querschnittsthema etabliert.

4. Woran arbeiten Sie derzeit?

Im Moment befassen wir uns mit Verbraucherrechten, auch in der digitalen Welt. Rechtsfragen gewinnen hier Gewicht. Etwa das Urheber-, Persönlichkeits- oder Vertragsrecht und die Frage, wie diese Rechte sich im grenzenlosen Netz durchsetzen lassen. Der Verbraucherbildung mangelt es aber an vielen Stellen noch an Konzepten genau dazu. Das sieht man auch im Materialkompass des vzbv. Unterrichtsmaterialien zu Verbraucherrechten gibt es darin verhältnismäßig wenige.

5. In den Schulen ist die Verbraucherbildung Sache der Länder. Wie gehen die mit den Empfehlungen des SVRV um?

Es ist nicht unsere Aufgabe, in die Kulturhoheit der Länder reinzureden. Wir sind auch keine Lobby-Organisation, die dafür sorgt, dass Verbraucherbildung in die Schulen kommt, zumal es bereits wachsende Angebote in den Bundesländern gibt, wenn auch unterschiedlich ausgeprägt. Wir zeigen, wo es noch Forschungsbedarf zur Verbraucherbildung gibt oder wo neue didaktische Konzepte nötig sind. Nicht nur in der Schule, auch in der Erwachsenenbildung. Wir belehren nicht. Wir beraten.