Datum: 23.03.2017

Verbraucherschutzpreis 2017 für Schulen in Baden-Württemberg

Bewerbungen bis zum 15. Mai möglich

(c) MLR Baden-Württemberg

„Bei uns wird Verbraucherbildung groß geschrieben“ – so lautet das diesjährige Motto des Verbraucherschutzpreises 2017 in Baden-Württemberg. Bis zum 15. Mai 2017 können Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemein bildenden Schulen ihre Aktionen und Projekte, aber auch einzelne Schülerarbeiten rund um Verbraucherbildung einreichen.

„Mit dem Verbraucherschutzpreis soll die Verbraucherbildung an den baden-württembergischen Schulen gestärkt werden. Wir wollen Kinder und Jugendliche frühzeitig zu selbstbewussten und verantwortungsbewussten Menschen ausbilden“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk. Mögliche Themen können unter anderem der nachhaltige Konsum, der Umgang mit Geld, Chancen und Risiken beim Online-Shopping oder der sichere Umgang mit persönlichen Daten im Internet sein.

Bereits zum vierten Mal wird der Verbraucherschutzpreis gemeinsam vom Verbraucherministerium, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der Verbraucherkommission Baden-Württemberg ausgelobt. Ziel des Preises ist es, den Verbraucherschutz und die Verbraucherbildung an den baden-württembergischen Schulen zu stärken.

In den Bildungsplänen 2016 ist Verbraucherbildung als eine von sechs Leitperspektiven verbindlich verankert. Die Teilnahme am Wettbewerb schafft gute Voraussetzungen, um Verbraucherbildung fächerübergreifend, praxisnah und handlungsorientiert in den Unterricht einzubinden.

Eine Jury bewertet die Einsendungen. Die besten Beiträge werden mit Geldpreisen bis zu 1000 € ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet am 14. Juli 2017 statt.