Grundsätzlich gilt für unsere Bildungsmaterialien:

  • Darstellung der Verbraucherzentrale: Die Haltung der Verbraucherzentrale (anbieterunabhängig, aber nicht neutral) wird transportiert, aber das Material darf nicht einseitig, sondern sollte inhaltlich ausgewogen sein.
  • Geschlechterneutrale Sprache: Wir vermeiden das generische Maskulinum und nutzen stattdessen geschlechterneutrale Begriffe. Arbeitsblätter und Texte für Schüler:innen werden den aktuellen amtlichen Regeln der Rechtschreibung des jeweiligen Bundeslandes entsprechend formuliert. Auch die Sprachregelungen der jeweiligen VZ bzw. des vzbv sind zu berücksichtigen.
  • Differenzierte Darstellung von Lebenswirklichkeiten: Beispiele, Bilder, Arbeitsmaterialien und Begleittexte bilden die diverse Gesellschaft ab. Dazu gehören die Anerkennung der heutigen Einwanderungsgesellschaft, das Hinterfragen von Stereotypen und die Darstellung heterogener Lebensentwürfe und Glaubensgemeinschaften.

Bei der Nutzung der Basis-Qualitätskriterien und insbesondere der Entwicklung von Bildungsmaterial und Unterrichtskonzepten für Schulen wird grundsätzlich die Zusammenarbeit von pädagogisch geschulten Personen und Expert:innen eines Fachthemas empfohlen.

  • Eindeutigkeit: Das Material verfügt über einen aussagkräftigen und prägnanten Titel. Der thematische Fokus ist klar zu erkennen und die Zielgruppe ist klar definiert. Die Verortung im spezifischen Lehrplan/ Curriculum eines Bundeslandes wird empfohlen, wenn das Material oder Unterrichtskonzept für Schulen gedacht ist.
  • Sachrichtigkeit: Die fachlich fundierte Darstellung eines Themenbereichs ist unabdingbar. Bei der Entwicklung von Bildungsmaterial sollte daher das Fachwissen der Expert:innen der Verbraucherzentralen genutzt werden.
  • Inhaltliche Strukturierung: Das Unterrichtskonzept weist eine schlüssige Unterteilung auf, sodass der Aufbau für die Zielgruppe und die Lehrperson nachvollziehbar ist. Besonderheit im schulischen Kontext: In der didaktischen Handreichung wird diese Unterteilung durch die Formulierung von Lernzielen transparent gemacht.
  • Gebot der Kontroversität in Schulen: Werbebotschaften, einseitige Perspektiven, Sachzwänge und Alternativlosigkeit bei gesellschaftlich kontroversen Themen sind unzulässig (vgl. Beutelsbacher Konsens). Dies trifft besonders in der Schule zu, sollte aber auch allgemein für alle Zielgruppen und Materialien gelten.
  • Multiperspektivität und Urteilsbildung: Die Verbraucherzentralen leisten einen Beitrag zur Multiperspektivität und fördern die eigenständige Urteilsbildung von Lernenden. Sie vertreten die vielfältigen Verbraucherinteressen in der Auseinandersetzung zwischen Anbietern und Verbraucher:innen.

Als Zielgruppe sind im Folgenden die Lernenden gemeint, die ein Material oder Konzept adressiert. Lehrende können sowohl VZ Mitarbeitende selbst sein oder Lehrer:innen und Multiplikator:innen, die die Materialien für die eigene Lehre nutzen.

Besonderheit der schulischen Bildung: Es ergibt sich aus der föderalen Bildungsstruktur die Herausforderung, Bildungsmaterialien allgemein zu konzipieren und zugleich an länderspezifische Voraussetzungen und Curricula anzupassen. Hinzu kommt die individuelle Differenzierung nach Lerngruppen, die wir als solche nur bedingt abbilden können – besonders, wenn wir nicht selbst Lehrende sind. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, sich in der Konzeption von Bildungsmaterialien an

  1. allgemeinen Standards, wie sie in diesem Dokument entworfen sind, und
  2. länder-/fachspezifischen Curricula/ Lehrplänen zu orientieren und dennoch möglichst
  3. Raum für die individuelle Anpassung von Materialien für Lehrende, die unsere Materialien nutzen sollen, zu schaffen.

Themen und Sachverhalte sind grundsätzlich der Zielgruppe entsprechend didaktisch aufzubereiten. Die Zielgruppe ist daher vorab zu definieren und die jeweilige Niveaustufe im schulischen Bereich ist an den Lehrplänen der Länder und die Schulform anzulehnen.

  • Lebensweltbezug: Der Lerngegenstand wird so dargestellt, dass eine Verbindung zur Lebenswelt der Zielgruppe zu erkennen ist. Ziel ist die Sichtbarmachung der individuellen Relevanz eines Themas oder Lerngegenstandes und die Sensibilisierung für mögliche Problemlagen. 
  • Zielgruppendefinition: Für eine möglich zielgruppengerechte Darstellung und Vermittlung von Inhalten ist eine Festlegung der Zielgruppe unabdingbar. In der außerschulischen Bildung kann das Alter, die Lebensphase, sozioökonomische Ressourcen, Sprachniveau und Vorwissen die Zielgruppendefinition bestimmen. In der schulischen Bildung kann zudem zwischen Schulform und Klassenstufen differenziert werden. Eine individuelle Differenzierung innerhalb von Lerngruppen ist nur bedingt möglich und kann daher nicht Teil des Anspruchs an unsere Materialien sein.
  • Zielgruppenorientierung: Komplexe Themen und Sachverhalte sind der Zielgruppe (dem Niveau) entsprechend so aufzubereiten, dass der Lerngegenstand für Lernende fassbar und begreifbar wird (didaktische Reduktion), aber dennoch sachrichtig ist. Differenziert werden kann im schulischen Bereich in Anlehnung an die länder- und schulformspezifischen Curricula und Lehrpläne.
  • Digitale Materialien werden als Arbeitsmaterialien verstanden und müssen zielführend und sinnvoll eingesetzt werden. Digitale Materialien sind der Zielgruppe angemessen zu wählen.
  • (Lern-) Zielorientierung: Lernziele sollten bei der Planung formuliert werden. Sie definieren den angestrebten Lernfortschritt und markieren gleichzeitig die inhaltliche Struktur eines Unterrichtskonzeptes, dienen der Begründung der Auswahl einer Methode oder Sozialform und machen Lehrenden ein Konzept transparent. Sie bilden die Voraussetzung für zielgerichtetes Lernen und grenzen den Lerngegenstand sinnvoll ein.
  • Kompetenzorientierung: Methoden, Materialien und Aufgabenstellungen dienen der Förderung maßgeblicher Kompetenzen. Unterschieden werden Wissens-, Methoden-, Reflexions-, Handlungs- und Problemlösekompetenz sowie Urteilskompetenzen. Lernziele machen Kompetenzziele fassbar.
  • Methoden und Sozialformen: Auf eine angemessene und abwechslungsreiche, partizipative und teilnehmerorientierte Methodenauswahl ist zu achten, um die Lernmotivation zu fördern. 
  • Anweisungen, Beispiele und Arbeitsaufträge: Besonders im schulischen Kontext sind Arbeitsaufträge, Sachtexte und Beispiele eindeutig und der Sprache der Zielgruppe angemessen zu formulieren. Sie werden sparsam (im Sinne der Vermeidung von Überfrachtung) und zielführend (im Sinne der Struktur) eingesetzt.

Ein Unterrichtskonzept ist klar strukturiert, enthält ausreichend Hintergrundinformationen und ist didaktisch und methodisch transparent – besonders, wenn es für Lehrer:innen/ Multiplikator:innen gedacht ist. Die zugehörigen Arbeitsmaterialien und digitalen Materialien sind schülernah und motivierend aufbereitet. Sie sind sprachlich, thematisch und optisch der Zielgruppe angepasst.

Ein Unterrichtskonzept besteht in der Regel aus:

  • Einem Deckblatt mit dem prägnanten Titel des Konzeptes
  • Fachliche und didaktische Handreichung: Für die Nutzung und Durchführung von Bildungsmaterialien müssen die wesentlichen Hintergrundinformationen, ein didaktischer Begleittext sowie eine detaillierte Übersicht zu den Phasen des Unterrichts (in tabellarischer Form) vorliegen. Lehrende können ohne Hinzuziehung weiterer Informationsquellen das Thema fachlich angemessen und sachrichtig vermitteln. Ein Anhang mit weiterführenden Hintergrundinformationen und Verlinkungen für die weitere Recherche ist im Sinne der Offenheit zur individuellen Anpassung geboten.   
  • Einem didaktischen Begleittext mit fachlichen Hintergrundinformationen, den wesentlichen Kurzinformationen (Zielgruppe/Klassenstufe, Zeitangabe, Fachbezug, Globalziel, kurze Beschreibung der angedachten Durchführung). Bei der Verwendung von digitalen Tools wird eine Kurzbeschreibung über die technischen Voraussetzungen sowie die DSGVO-Konformität empfohlen. 
  • Ein (tabellarischer) Unterrichtsverlaufsplan (Phasen, Inhalte, Lernziel, Methoden, Sozialform) wird empfohlen.
  • Inhaltsbausteinen für die Durchführung (Arbeitsblätter und -material sowie weiteren Hintergrundinformationen)

Ein Unterrichtsmaterial kann analog oder digital sein. Für Materialien, auch solche, die nicht in einem Gesamtkonzept eingebettet sind, muss der Titel prägnant sein und die Verbraucherzentrale als Erstellerin benannt werden (Mindestanforderung der Gestaltung). Auch digitale Formate (e.g. Learning Snack) sollten diesen Mindestanforderungen der Gestaltung genügen können. Begleittexte und Handreichungen sind optional und im Kontext der Veröffentlichung angemessen beizufügen (bei Veröffentlichung auf der Homepage bietet sich beispielsweise eine Kurzbeschreibung sowie ggf. technische Informationen an).

Für Konzepte und Materialien insgesamt gilt:

  • Gesamtform: Das Layout entspricht dem VZ-CD oder Projekt-CD und wird entsprechend vor Veröffentlichung geprüft. Die Prüfung obliegt dem Bereich „Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit“. Ein Impressum sowie Bild- und Quellenangaben sind enthalten. Rechte für verwendete Grafiken und Bilder sind gesichert. Nutzungsrechte werden transparent gemacht.
  • Nachhaltigkeit: Das Material ist – dort wo möglich und sinnvoll – ressourcenschonend, nachhaltig und wiederverwertbar zu gestalten.
  • Barrierefreiheit: Mit einer barrierearmen bzw. -freien Gestaltung wird Menschen mit Beeinträchtigungen die Nutzung von Materialien ermöglicht. Dazu tragen unter anderem Schriftart und -größe, Kontraste, leicht verständliche Sprache, Alternativtexte bei Bildern und Untertitel bei Videos bei. Wir gestalten unsere Materialien so barrierearm wie möglich. 
  • Visualisierungen: Abbildungen, Grafiken und digitale Tools sind der Zielgruppe angemessen und ansprechend zu gestalten.
  • Zielgruppenbezug: Materialien, Beispiele, digitale Tools und Aufgabenstellungen sind sprachlich an der Zielgruppe ausgerichtet. Fachworte werden bei Bedarf in einem Glossar erklärt. Fließtexte für die Zielgruppe sind möglichst knapp und sparsam gehalten, Grafiken, Bilder und die farbliche Gestaltung führen nicht zu einer optischen Überfrachtung.
  • Logos in Schule: Die Verwendung von Logos und Markensymbolen ist nur im Sinne des Bildungsauftrages erlaubt (siehe Positionspapier "Keine Werbung in der Schule" vom 5.3.2020). Grundsätzlich werden daher auf Materialien, die durch Schüler:innen genutzt werden, keine Logos verwendet, sondern nur Hinweise zur Urheberschaft eingebunden. Vorgaben, die sich aus Projektförderungen ergeben, sollten auf diesen Standpunkt hingeleitet werden, überwiegen aber im Zweifel. Die Verwendung von Logos der Verbraucherzentralen auf Unterlagen für Lehrkräfte ist im Sinne der Transparenz und des Corporate Designs geboten. Entsprechend der Leitlinien zur Nutzung der Marke Verbraucherzentrale (20.12.2021) sollte dabei auf erster Ebene die Dachmarke (Verbraucherzentrale) und auf zweiter Ebene die Identmarke (z.B. Verbraucherzentrale Hessen) eingesetzt werden. 
  • Lizenzen: Wir veröffentlichen unsere Bildungsmaterialien mit einer CC-Lizenz, die Lehrenden und Lernenden die flexible Weiterverwendung ermöglicht. Wenn möglich nutzen wir die Lizenz CC BY-SA. 4.0. Hier muss bei der Weiterverwendung die Verbraucherzentrale als Urheberin genannt werden und das Material darf zwar verändert, aber nur unter derselben freien Lizenz verbreitet werden.