Datum: 21.12.2021

Ampel-Koalition: Positive Signale für die Verbraucherbildung

„Mehr Fortschritt wagen“ – so lautet der Titel des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Die drei Parteien bezeichnen sich selbst als „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ und planen ein „Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen“. Welche Rolle die Verbraucherbildung dabei spielen soll, zeigt ein Blick in den Koalitionsvertrag. 

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Kinder und Jugendliche treffen im Alltag on- und offline auf eine Fülle von Konsummöglichkeiten und müssen sich entscheiden: Welches Produkt kaufe ich? Wie erkenne ich die Produktionsbedingungen? Wie viele Daten gebe ich dabei von mir preis? Diese Situationen sollten sie kompetent, informiert und im Bewusstsein der Folgen meistern können – deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der neuen Bundesregierung, Verbraucherbildung bundesweit zu fördern und in den Lehr- und Bildungsplänen aller Schulformen zu verankern. Und damit ist der vzbv nicht allein: Laut dem aktuellen Verbraucherreport des vzbv, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Forsa, wünscht sich die Mehrheit der Menschen in Deutschland ab 14 Jahren, dass die neue Bundesregierung Verbraucherbildung stärkt (89 Prozent). 

Kooperationsgebot statt -verbot

Dieser Erwartung scheint die Ampel-Koalition gerecht werden zu wollen, denn im Koalitionsvertrag steht an prominenter Stelle: „Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards. Dazu gehören eine umfassende Verbraucherbildung, mehrsprachige Aufklärung und der situationsgerechte Zugang zu Informationen.“ Gleichzeitig bekennen sich die neuen Regierungsparteien zu zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bildungsbereich, wie es die Verbraucherzentralen in den Bundesländern sind, und wollen diese im Rahmen eines „Bildungsgipfels“ in politische Entscheidungsprozesse einbinden. Der Bildungsgipfel soll ein neues Verständnis von bildungspolitischer Zuständigkeit einläuten: Aus dem bisherigen Kooperationsverbot möchte die neue Regierung ein „Kooperationsgebot“ zwischen Kommunen, Länder und Bund machen, um künftig Investitionen in den Schulbereich effizienter umsetzen zu können.

Lehrerbildung

Ausschlaggebend für eine Optimierung der schulischen Bildung ist natürlich auch die Fachkompetenz der Lehrenden. Die Ampel-Parteien wollen daher die Lehrerbildung stärken – allgemein und speziell mit Blick auf die digitale Bildung. Gemeinsam mit den Ländern will die neue Bundesregierung eine Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung einrichten, um die bundesweiten Fort- und Weiterbildungsangebote zu vernetzen. Darüber hinaus will sie Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern sowie eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen.

Dr. Vera Fricke, Teamleiterin Verbraucherbildung beim vzbv, begrüßt die Vorhaben grundsätzlich, gibt aber zu bedenken: „Nicht adressiert wird im Koalitionsvertrag die Befähigung von Lehrenden, sich mit verbraucherpolitischen Themen und der Einflussnahme von Wirtschaftsakteuren kritisch auseinanderzusetzen. Damit wird die Chance verpasst, sicherzustellen, dass der Lernort Schule Kinder und Jugendliche vor werblicher Beeinflussung schützt.“

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Positiv bewertet Fricke die Pläne der neuen Bundesregierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu fördern: Laut Koalitionsvertrag will die Ampel-Koalition den Nationalen Aktionsplan zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) „in allen Bildungsphasen und -bereichen bundesweit verankern und deutlich stärken“. Hier leistet Verbraucherbildung bereits einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung zu sensibilisieren. Künftig gilt es daher umso mehr, die Synergien von Verbraucherbildung und BNE zu nutzen, damit junge Menschen kompetent im Alltag agieren können. 

Die neue Bundesregierung zeigt in ihrem Koalitionsvertrag Bewusstsein dafür, wie wichtig Verbraucherbildung auf dem Weg in eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft ist. Ob die angestrebten Maßnahmen mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden und somit ihr volles Potenzial entfalten können, muss sich allerdings erst zeigen.
 

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