Datum: 27.02.2023

Hamburg fördert Verbraucherbildung im Ganztag

Schon Kinder und Jugendliche treffen regelmäßig Konsumentscheidungen: Sie nutzen Apps oder kaufen Waren und Produkte mit ihrem Taschengeld. Als junge Verbraucher:innen tragen sie dabei Verantwortung, etwa nachhaltig zu handeln oder umsichtig mit ihrem Geld und ihren Daten umzugehen. Schüler:innen dabei zu unterstützen, das ist das Ziel des Hamburger Förderprogramms „Regionale Kooperation von Schule und Jugendhilfe“ – kurz: ProRegio –, für das sich Schulen in Kooperation mit Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bis zum 22. März 2023 bewerben können. 

Asler, adobe stock

ProRegio ist ein Förderprogramm, mit dem die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und die Sozialbehörde die Kooperation zwischen Schulen und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ganztag stärken wollen. Im Schuljahr 2023/2024 liegt der Schwerpunkt des Programms auf gemeinsamen Ganztagsangeboten zur Verbraucherbildung. „Ziel ist es, junge Menschen für eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Lebensführung zu gewinnen“, heißt es seitens der Organisatoren. 

Verbraucherbildung vermittelt Alltagskompetenzen, um reflektierte Entscheidungen treffen zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei vier Themenbereiche: Finanzen, Ernährung, nachhaltiger Konsum und Medien. In der Praxis lernen Kinder und Jugendliche beispielsweise, Angebote zu hinterfragen und zu vergleichen, seriöse von unseriösen Quellen zu unterscheiden, sich ausgewogen und nachhaltig zu ernähren, Energie zu sparen oder mit Geld hauszuhalten. Hamburger Schulen, die solche Angebote im Ganztag zusammen mit einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen wollen, haben mit ProRegio die Chance auf eine zweijährige finanzielle Förderung von bis zu 15.000 Euro pro Jahr. 

Voraussetzungen 

Neben der inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Bereich der Verbraucherbildung gilt es für die Unterstützung weitere Voraussetzungen zu beachten. Förderfähig sind laut Ausschreibung Ganztagsangebote für sechs bis 16-Jährige. Die Projekte sollen außerdem 

  • die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sowie aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen altersgerecht berücksichtigen und
  • den beteiligten Schüler:innen ermöglichen, sich bei der Themenwahl und Ausgestaltung einzubringen. 

Den Projektpartnern steht es frei, sich ergänzende Unterstützung zu suchen und mit Expert:innen aus den Themenbereichen der Verbraucherbildung zusammenzuschließen wie der Verbraucherzentrale, Ernährungs- oder Schuldnerberatung. Grundsätzlich ist den Organisatoren allerdings wichtig, dass zwischen den zusammenarbeitenden Institutionen eine verbindliche Kommunikationsstruktur besteht und dass sie flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen, zum Beispiel notwenige Hygienekonzepte, reagieren können. Darüber hinaus verfolgt die ProRegio-Förderung einen nachhaltigen Ansatz. Antragstellende sollten daher bereit sein, „die jugendorientierte Verbraucherbildung als inhaltlichen Bestandteil im kooperativen Ganztagskonzept zu berücksichtigen“.

Antrag erstellen

Bis zum 22. März 2023 haben interessierte Schulen und kooperierende OKJA-Einrichtungen Zeit, „eine formlose, aussagekräftige und partnerschaftlich erstellte Projektskizze“ einzureichen. Diese soll maximal fünf Seiten umfassen und die folgenden Fragen beantworten:

  1. Zielgruppe: Wen soll das Projekt erreichen?
  2. Projektziel: Was soll das Projekt bei der Zielgruppe bewirken?
  3. Vorgehensweise: Was soll im Projekt passieren?
  4. Nachhaltigkeit: Wie und woran soll sich der Projekterfolg messen lassen? Wie soll Verbraucherbildung inhaltlich in der Ganztagskonzeption verstetigt werden?
  5. Kosten- und Finanzierungsplan: Wofür und in welcher Höhe werden Honorar- und Sachmittel benötigt? Beim Kosten- und Finanzierungsplan ist zu beachten, dass dieser Honorar- und Sachkosten getrennt ausweist sowie auf die Kalenderjahre verteilt, nicht auf die Schuljahre. Gemeinkosten oder Kosten für festangestelltes Personal sind in der Förderung nicht inbegriffen. 

Den Antrag müssen sowohl die Projektverantwortlichen der Schule als auch der OKJA-Einrichtung unterschreiben. Zuwendungsempfängerin ist die OKJA-Einrichtung.