Datum: 13.11.2019

Messenger im Unterricht - WhatsApp und der Datenschutz

Keine einheitliche Regelung bei der Verwendung von Messenger-Diensten in der Schule

© LoboStudioHamburg - pixabay - CC0 Public Domain

Der Nachrichtendienst WhatsApp verspricht Lehrkräften vor allem eins: Entlastung im eh schon stressigen Schulalltag. Warum nicht schnell und bequem den nächsten Klassenausflug planen, Infos zu Hausaufgaben verschicken oder spontane Krankmeldungen von Eltern entgegennehmen? Wäre da nicht das Problem mit dem Datenschutz…

WhatsApp ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allein 95 Prozent der Zwölf- bis 19 Jährigen nutzen den Messengerdienst laut der JIM-Studie 2018 (Jugend, Information, Medien) mehrmals pro Woche – obwohl er eigentlich erst ab 16 Jahren erlaubt ist. Es wäre also ein Leichtes für Lehrkräfte, die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern zumindest teilweise auch über WhatsApp zu regeln. Allerdings ist die Nutzung im schulischen Kontext alles andere als unproblematisch.

WhatsApp ist datenschutzrechtlich umstritten, vor allem, da der Dienst zum Facebook-Konzern gehört und nicht sicher ist, was mit den Daten passiert. Zudem sammelt WhatsApp Informationen, die über die eigentlichen Nutzerinnen und Nutzer hinausgehen: So greift die App auf alle im Adressbuch des Smartphones gespeicherten Daten zu. Dieser Adressbuch-Upload ist spätestens seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht mehr zulässig.

Problem der unterschiedlichen Regelungen

Stefan Wesselmann, Landesvorsitzender des VBE Hessen, nennt vor allem den Austausch zwischen Lehrkräften und Eltern, etwa über Noten oder Krankheiten, über diesen Kanal ein „No-Go“. Und auch der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Alexander Lorz, äußerte sich Anfang des Jahres gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe recht deutlich zu der Diskussion: „Klar ist, dass über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen keine personenbezogenen Daten austauschen dürfen." Auch Informationen, die unterrichts- und notenrelevant sein könnten, dürften nicht ausgetauscht werden. Dazu zählten beispielsweise auch Benotungen oder Hinweise zu Hausaufgaben, so Lorz.

Problematisch ist, dass es in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Regelungen gibt, wie eine Umfrage der Deutschen Presseagentur im Februar ergeben hatte. Während es in Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen den Lehrkräften inzwischen ausdrücklich untersagt ist, dienstliche Nachrichten über WhatsApp auszutauschen, sind entsprechende Chats beispielsweise in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder in Berlin nicht grundsätzlich verboten. In diesen Fällen ist es jeder Schule – oder sogar jeder Lehrkraft – selbst überlassen, wie sie mit Messenger-Diensten umgeht. „In einem föderalen System können gewissen Sachverhalte durchaus unterschiedlich geregelt werden“, erklärt Alexander Lorz den aktuellen Zustand. Gleichzeitig fordert er, ebenso wie die GEW, dass schnellstmöglich eine einheitliche Linie erarbeitet werden müsse.

Nutzung von Alternativen

Es bleibt jedoch die Frage, wie Lehrkräfte grundsätzlich kommunizieren sollen. Denn komplett auf soziale Medien und Online-Messenger zu verzichten, sehen Experten auch nicht als langfristige Lösung – zumal in einer Zeit, in der sich die Kommunikation im privaten Umfeld schon radikal gewandelt hat und die Digitalisierung auch an Schulen immer weiter Einzug hält. Es gebe durchaus Messenger-Dienste, die einen weitaus besseren Ruf in Sachen Datenschutz hätten als WhatsApp, teilte das niedersächsische Kultusministerium mit. Datenschutz dürfe man nicht nur über Verbote thematisieren, sondern über das „Aufzeigen konstruktiver und pragmatischer Wege“, so eine Sprecherin.

Als bekannte Alternativen zu WhatsApp gelten beispielsweise Threema, Hoccer oder Signal. Diese Messenger arbeiten mit Verschlüsselungen und lassen den Nutzern die Wahl, wie viele Daten sie von sich preisgeben möchten – jedoch sind nicht alle alternativen Dienste auch kostenlos und kein anderer Messenger ist so bekannt wie WhatsApp. Darin sehen Pädagoginnen und Pädagogen ein Problem. „Es ist nicht einfach, zu der Einsicht zu gelangen, dass es besser ist, auf ein bequemes und vermeintlich kostenfreies Angebot zu verzichten“ stellt Michael Schneemann, Direktor der Goetheschule in Hannover, gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ fest. Wichtiger als restriktive Maßnahmen sei es daher, die Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, sich als mündige Bürger in der digitalen Welt zu bewegen und Alternativen mit an die Hand zu geben. Dazu gehöre unter anderem die Aufklärung über Datenschutz und -missbrauch – ebenso wie gemeinsame Regeln, die für alle nachvollziehbar sind.

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Unterrichtsmaterial: Datensatz - Datenschatz?

Ziel des Unterrichtsmaterial ist es, Lernende der Sek. I dazu anzuhalten, die Nutzung digitaler Medien und das potenzielle Abgreifen von persönlichen Daten kritisch zu hinterfragen. Schüler:innen lernen, die eigenen Daten sofern möglich zu schützen, sodass sie sich in der Konsequenz sicherer und mündiger im digitalen Raum zu bewegen.
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