Datum: 08.05.2017

Sponsoring an Schulen: In Hessen sollen Rektoren entscheiden

GEW kritisiert das reformierte Schulgesetz in Hessen

Plenarsaal im Hessischen Landtag (c) Hermann Heibel

Eigentlich sollte die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes Werbung an Schulen unmissverständlich verbieten und Sponsoring erheblich erschweren, doch die im Mai 2017 verabschiedete Version ist weniger strikt formuliert als der ursprüngliche Entwurf – zumindest was das Sponsoring betrifft.

Werbung an hessischen Schulen war und ist unzulässig. Dieses Verbot besteht nun nicht mehr bloß auf der Grundlage eines Erlasses, sondern ist Bestandteil des reformierten Schulgesetzes. Daran hat auch der Änderungsantrag der regierenden Parteien CDU und Grüne nichts verändert. Das gilt allerdings nicht für das Sponsoring. Der im Oktober 2016 veröffentlichte Gesetzesentwurf ermöglichte Sponsoring nur mehr unter strengen Auflagen. „Eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht“ sollten ausgeschlossen sein und „das Sponsoring nicht im Widerspruch zu den Bildungs- und Erziehungszielen nach diesem Gesetz“ stehen. Wann dies der Fall ist, darüber sollte das Kultusministerium entscheiden. In der nun mit den Stimmen der CDU, der Grünen und der FDP beschlossenen Reform liegt diese Verantwortung jedoch bei den Schulleiterinnen und Schulleitern. Sponsoring ist nun erlaubt, „wenn die damit verbundene Werbewirkung begrenzt und überschaubar ist, deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt und das Sponsoring mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar ist“.

Die stellvertretende Vorsitzende des hessischen Landesverbands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Wiedwald, kritisiert die Änderung: Sie sei nicht nur „sehr weich formuliert“, sondern bürdet die Verantwortung den Rektorinnen und Rektoren auf. „Wir dürfen die Schulleitungen nicht alleine lassen. Das Kultusministerium darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“ Wiedwald fordert daher, dass das Ministerium Orientierungshilfen für Schulleitungen sowie Fortbildungsangebote entwickelt, um sie handlungssicher werden zu lassen. „Es muss auf jeden Fall einen Ansprechpartner geben, an den sich Schulleitungen wenden können, wenn Fragen aufkommen.“

Das grundlegendere Problem sei jedoch, dass Sponsoring prinzipiell möglich bleibe. „Wir haben den Eindruck, dass sich das Kultusministerium dadurch weiter aus der Finanzierung von Projekten zurückziehen will. Es ist Aufgabe der Politik, die Schulen vernünftig auszustatten, damit sie ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen können“, sagt die stellvertretende GEW-Vorsitzende. Dazu gehört auch, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Schülerinnen und Schüler unterstützen, sich zu mündigen Verbrauchern zu entwickeln. In diesem Zusammenhang empfiehlt der gemeinnützige Verein „Lobby Control“, das Beste aus dem Sponsoring an der eigenen Schule zu machen und es zu nutzen, „um das Thema Lobbyismus an Schulen im Unterricht zu thematisieren“.

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