Auch in 2017 kürt der vzbv wieder Verbraucherschulen. Alle Informationen rund um die Bewerbung werden an dieser Stelle ab April 2017 für Sie bereitgestellt. Als Orientierung können Sie sich gerne mit den Unterlagen des vergangenen Jahrs bereits jetzt vertraut machen.
Für die Auszeichnung Verbraucherschule Silber und Verbraucherschule Gold werden vier Maßnahmen zur Verbraucherbildung umgesetzt. Im Rahmen der Auszeichnung ist eine Maßnahme eine Aktion, in der die Schule oder einzelne Lehrkräfte einer Schülergruppe Alltagskompetenzen besonders intensiv vermitteln. Dies kann z.B. im Rahmen von Unterrichtsvorhaben, Projektwochen oder außercurricularen Aktivitäten stattfinden.
Für die Auszeichnung Verbraucherschule Gold wird neben den einzelnen Maßnahmen Verbraucherbildung in der Schule langfristig verankert.
Sie sind an einer allgemeinbildenden Schule tätig und möchten sich als Verbraucherschule auszeichnen lassen? Die folgenden Schritte sind für die Bewerbung notwendig:
- Ihre Schule benennt zunächst ein Schulteam, das die Umsetzung koordiniert und als Ansprechpartner dient.
- Ihre Schule unterschreibt die Erklärung zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (siehe Bewerbungsbogen).
- (Optional) Ihre Schule fängt an, Verbraucherbildung aktiv umzusetzen? Sie können ihren Maßnahmenplan einreichen und erhalten Feedback, ob sie die Bewerbungskriterien erfüllen.
- Ihre Schule hat bereits Maßnahmen umgesetzt? Dann bewerben Sie sich für die Schulauszeichnung „Verbraucherschule Silber“. Ausgezeichnete Schulen werden Teil des Netzwerkes Verbraucherschulen, erhalten Nutzungsrechte des Logos für ein Jahr sowie eine Urkunde und eine Plakette zum Aushang an Ihrer Schule.
- Setzt Ihre Schule Verbraucherbildung auch im Schulalltag um und hat Verbraucherbildungs-Inhalte zusätzlich im Schul(entwicklungs)programm, Qualitätsprogramm oder Schulcurriculum* verankert?
Dann bewerben Sie sich für die Auszeichnung „Verbraucherschule Gold“, um öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet zu werden. Sie werden Teil des Netzwerkes Verbraucherschulen, erhalten Nutzungsrechte des Logos für zwei Jahre sowie eine Urkunde und eine Plakette. Sie werden mit einem Kurzporträt auf www.verbraucherbildung.de vorgestellt.
Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2016 eingereicht werden.