Datum: 03.03.2023

#CheckDasMal: Konzert verschoben oder abgesagt? Beim Ticketkauf kann sogar noch mehr daneben gehen – und nun?

Finanzen

DEINE RECHTE

Endlich! Das Konzert deines Lieblingskünstlers steht an. Aber dann wird das Konzert abgebrochen, verschoben oder fällt sogar ganz aus.

Hast du ein Ticket gekauft und wird die dir versprochene Leistung nicht erbracht, dann muss dir der Eintrittspreis, zumindest anteilig, erstattet werden.

SO KOMMST DU AN DEIN GELD

Hast du dir dein Ticket im Vorverkauf besorgt, musst du dich bei der Vorverkaufsstelle melden, bei der du die Tickets gekauft hast. Sie übernimmt die Rückabwicklung entweder direkt oder verweist dich an den Veranstalter. In jedem Fall solltest du dafür das Originalticket aufbewahren.

Melinda Nagy - adobe.stock.com

STRESS VON VORNHEREIN VERMEIDEN

Du kannst dein Ticket natürlich einfach an der Abendkasse statt im Vorverkauf kaufen: Du hast direkt Ansprechpartner, sollte was schiefgehen. Außerdem sparst du Gebühren, oft auch Versandkosten. Aber klar: Ist der Ansturm auf das Event groß, kriegst du dort vielleicht gar keine Karten mehr.

WAS SO SCHIEF GEHEN KANN – UND WAS GENAU DANN ZU TUN IST

  • Der Kontrollabschnitt ist abgegangen: Beide Teile aufbewahren und am Eingang das Problem erklären.
  • Das Konzert fällt aus: Entweder übernimmt die Vorverkaufsstelle die Erstattung der Kosten oder sagt dir, ob du dich direkt an den Veranstalter wenden musst

WAS SO SCHIEF GEHEN KANN – UND WAS GENAU DANN ZU TUN IST

  • Das Konzert wird verschoben: Du kannst die Karte zurückgeben, wenn dir der neue Termin nicht passt. Dann bekommst du dein Geld zurück.
  • Du kriegst nicht deinen gebuchten Platz: Erhältst du nur einen Platz einer niedrigeren Kategorie als den gebuchten, kannst du den Eintrittspreis mindestens anteilig zurückfordern.
  • Du kommst du zu spät: Hier kannst du leider nichts weiter tun, als zumindest den Rest vom Event zu genießen.

 

Ob Tickets vom Zweitmarkt eine gute Idee sind, kannst du in unserem Post „Pro & Contra: Konzertkarten vom Zweitmarkt“ nachlesen.

 

Quellen: verbraucherzentrale.de, checked4you.de

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