Datum: 07.03.2023

#CheckIch: Rundfunkbeitrag - wer muss ihn zahlen?

Finanzen

Bist du volljährig und ziehst in eine eigene Wohnung oder in eine WG, dann wird der Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fällig – selbst wenn du weder Fernseher noch Radio besitzt. Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag liest du hier!

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Zahlung pro Wohnung: Grundsätzlich gilt, dass für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Dieser beträgt momentan 18,36 Euro pro Monat. Bei mehreren Personen in einer Wohnung reicht es, wenn eine Person den Beitrag zahlt. Es gilt der Grundsatz „Einer für Alle“.

Achtung: Ist dein Zimmer im Studierendenwohnheim von einem allgemein zugänglichen Flur erreichbar, dann gilt sie als eigenständige Wohnung!

 

Ausnahmen: Unter einigen Umständen kannst du von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden, zum Beispiel, wenn du BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommst und nicht bei deinen Eltern wohnst.

Achtung: Es reicht nicht, dass eine Person in der WG vom Beitrag befreit ist! Nur wenn alle Bewohner:innen befreit sind, muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Hast du einen Schwerbehindertenausweis mit dem RF-Merkzeichen? Dann kannst du dich auch befreien lassen oder zumindest eine Ermäßigung des Beitrags erhalten. Weitere Hinweise dazu, wer für eine Ermäßigung oder Befreiung berechtigt ist, findest du auf www.verbraucherzentrale.de.

 

Quelle: verbraucherzentrale.de, rundfunkbeitrag.de

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