Datum: 23.05.2024

Online-Händler Shein erfolgreich abgemahnt

Hast du auch schon einen Shein-Haul gesehen? Es kann verlockend sein dort zu bestellen – die Auswahl an Klamotten ist groß und die Preise häufig günstig. Einige Praktiken führten Verbraucher:innen jedoch aufs Glatteis, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und mahnte den Online-Shop ab. Der hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Der vzbv kritisierte, dass der Fast Fashion-Anbieter in mehreren Punkten gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen würde. Der DSA verpflichtet Online-Plattformen zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz, auch manipulative Designs sind verboten.

Online-Händler Shein erfolgreich abgemahnt. Lies hier, was der Fast-Fashion-Anbieter bis zum 1. Juni 2024 ändern muss. Eine Person packt einen Stapel Jeans in einen Karton.

Quelle: Karolina Grabowska von Pexels via canva.com

Weshalb mahnte der vzbv Shein ab?

  • Die Seite nutzte manipulative Designs. Dazu gehörte auch sogenanntes Confirmshaming, zum Beispiel: „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?"
  • Rabatte erschienen willkürlich.
  • Greenwashing: Es wurde behauptet, die Abholung im Paketshop leiste einen positiven Beitrag zum Umweltschutz.
  • Beschwerde einzureichen sei kompliziert, Kontaktmöglichkeiten seien versteckt. Das Impressum sei nicht vollständig.

Das Unternehmen Shein hat nun erklärt, bis zum 1. Juni 2024 die beanstandeten Punkte zu ändern. Damit ist das Verfahren des vzbv erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen.

Quelle: vzbv.de

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