Datum: 28.02.2017

Bundespreis Verbraucherbildung 2017: Preisträger gesucht!

Vorschläge für 3. Bundespreis Verbraucherschutz

Unter der Schirmherrschaft von Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, verleiht die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz den Bundespreis Verbraucherschutz 2017. Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum 12. März 2017 Vorschläge für Preisträger einreichen. Der Preis wird in den Kategorien „Persönlichkeit des Verbraucherschutzes“ und „Projekt des Verbraucherschutzes“ auf dem Deutschen Verbrauchertag am 19. Juni in Berlin verliehen. Er zeichnet Menschen und Projekte aus, die sich herausragend und erfolgreich für Verbraucherschutz engagieren.

„Gute Beispiele sollen Schule machen. Deshalb zeichnet der Bundespreis Verbraucherschutz Persönlichkeiten und Projekte aus, die mit ihrem Engagement, ihren Ideen oder ihrem Erfolg vorbildlich sind. Wir ehren damit Pfadfinder des Fortschritts und Streiter für die Gerechtigkeit“, so Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Bereits zum dritten Mal würdigt die Stiftung außerordentliches Engagement im Verbraucherschutz und macht dies öffentlich bekannt. „Mit dem Preis honorieren wir Menschen und Projekte, die sich mit ihrem Einsatz für die Rechte aller Verbraucherinnen und Verbraucher verdient gemacht und damit den Verbraucherschutz entscheidend vorangebracht haben“, so die Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Ulrike von der Lühe.

Der Preis ist mit 15.000 Euro (Persönlichkeit) bzw. mit 5.000 Euro (Projekt) dotiert. Gesucht sind Personen/Projekte, die sich besonders für Verbraucherschutz, egal in welchem Bereich, engagiert haben. Letztes Mal haben wir Rena Tangens von digitalcourage e. V. und eine Schülergenossenschaft aus NRW ausgezeichnet. Im April ermittelt eine hochrangige Fachjury aus allen eingereichten Vorschlägen die Gewinner. Der Jury gehören Vertreter des Bundesverbraucherschutzministeriums, die Verbraucherschutzministerinnen und -minister aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie Vertreter von Verbraucherorganisationen, Wirtschaft und Wissenschaft an. Der Bundespreis Verbraucherschutz wird alle zwei Jahre verliehen.

Vorschläge können ab sofort bis zum 12. März per E-Mail oder Post bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz eingereicht werden. In der aktuellen Broschüre zum Bundespreis Verbraucherschutz 2017 sind weitere Informationen zum Vorgehen sowie Formulare für die Einreichung der Vorschläge zu finden: Broschüre Bundespreis Verbraucherschutz 2017

Pressekontakt

Dr. Melanie Weber-Moritz

Geschäftsführerin

Deutsche Stiftung Verbraucherschutz

c/o Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin

Tel. (030) 25 800-239 | Fax (030) 25 800-238

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