Datum: 15.04.2019

Das Schulfach Verbraucherbildung in Schleswig-Holstein

Stellungnahme zu den Fachanforderungen

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Quelle: (c) klimkin - pixabay - CC0 Public Domain

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben eine gemeinsame Stellungnahme zu den Fachanforderungen für das Schulfach Verbraucherbildung veröffentlicht. Darin sind sechs Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot formuliert.

Der vzbv und die VZSH begrüßen ausdrücklich, dass Verbraucherbildung in Schleswig-Holstein ein verbindliches Schulfach ist. Ziel dieses Faches ist, dass Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Herausforderungen als Verbraucher kompetent und verantwortungsbewusst meistern können. Dazu leistet das Schulfach Verbraucherbildung einen grundlegenden Beitrag. Damit es seine volle Wirkung entfalten kann, sind jedoch weitere Voraussetzungen notwendig, die in der vorliegenden Version der Fachanforderungen noch nicht enthalten sind.

Deshalb fordern der vzbv und die VZSH:

  • Verbraucherbildung sollte für alle Schultypen verbindlich und prüfungsrelevant werden.
  • Integration bisher fehlender Themenbereiche gemäß des Beschlusses „Verbraucherbildung an Schulen“ der Kultusminister-Konferenz aus dem Jahr 2013.
  • Definition von Mindestanforderungen an fachliche Inhalte.
  • Aufgreifen von Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Themenfeldern.
  • Verbindliche Standards für werbefreie Kooperationen mit außerschulischen Partnern.
  • Qualitätsgeprüfte Unterrichtsmaterialien und eine gesicherte Aus- und Fortbildung von Lehrkräften frei von wirtschaftlichen Interessen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im unten stehenden Download.

stellungnahme_vbzv_vzsh_fachanforderungen_verbraucherbildung_2019.pdf

stellungnahme vbzv vzsh fachanforderungen verbraucherbildung 2019.pdf

Stellungnahme der VZSH und des vzbv zum Entwurf der Fachanforderungen Verbraucherbildung in Schleswig-Holstein, Stand 25.1.2019

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