Datum: 14.10.2015

Kurzvideos erklären Jugendlichen ihre Rechte im Social Web

Expertin der Verbraucherzentrale Bayern gibt Auskunft

(c) pixabay.com - CC0

Was passiert mit den Nutzerdaten auf Facebook und Instagram? Was sagt der Gesetzgeber zur Datennutzung für Werbung? Und lässt sich mit YouTube-Videos wirklich Geld verdienen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt eine Expertin der Verbraucherzentrale Bayern jetzt in kurzen Erklärvideos.

In denen kommen Schülerinnen und Schüler mit ihren Fragen selbst zu Wort. Antworten gibt ihnen die bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V. tätige Juristin Tatjana Halm. Neben den eingangs erwähnten Themen geht es in den sechs bislang veröffentlichten Videos zum Beispiel um die Frage, ob man neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Sozialen Netzwerks Facebook schon dann zustimmt, wenn man sich dort einloggt. 

Halms Antwort: „Natürlich können die Unternehmen nicht wie sie wollen ihre AGB ändern. Auch hier sind Regeln vorgesehen.“ Und an die habe sich Facebook nach Einschätzung der Verbraucherschützerin nicht gehalten. Die Änderungen hätten zum Beispiel sehr viel deutlicher gemacht werden müssen. Auch reiche ein einfaches Einloggen nicht als Einverständnis zu den neuen AGB aus.

Die Videos sind Teil des Projektes „Jugendliche als Verbraucher im Social Web zum Thema machen“ und unter anderem über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar. Das Ministerium hat das Projekt auch gefördert. Erstellt wurden die Spots vom Münchener Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.