Datum: 27.01.2016

Verbraucherzentrale Bundesverband zeichnet Verbraucherschulen aus

Projektmanager Mathias Reckmann im Interview

Fallen und Chancen bei der Nutzung von Smartphones ist nur eines der vielen Themen der Verbraucherbildung.

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Sich gesund ernähren, klug mit Geld umgehen, klimafreundlich leben – immer mehr Schulen greifen diese und andere Themen der Verbraucherbildung im Unterricht auf. Besonders engagierte zeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt als Verbraucherschule aus. Was die Schulen dafür leisten müssen und was sie davon haben, erklärt Projektmanager Mathias Reckmann. 

Herr Reckmann, eine Verbraucherschule – was kann man sich darunter vorstellen? 

Das ist eine Schule, die ihre Schülerinnen und Schüler fit macht für unsere Konsumwelt. Die ihnen Alltagskompetenzen beibringt: Verantwortung für sich und andere übernehmen zu können, beim Einkaufen, bei der Ernährung, wenn es um Geld geht, um die Energiewende oder ums Leben in virtuellen Welten. Verbraucherschulen tragen diese Themen in die Klassenzimmer und nehmen sie auch außerhalb des Unterrichts ernst. 

Wie denn? 

Zum Beispiel durch Projekttage und die Öffnung der Schule nach außen, in der Zusammenarbeit mit Eltern, Unternehmen oder Verbänden etwa. Oder indem sie sich frische Impulse holt, sei es durch Fortbildungen für das Kollegium oder durch Vernetzung mit anderen Schulen. Und gute Verbraucherbildung zeigt sich ganz konkret im Schulalltag: In einer Mensa, die auf gesunde Ernährungsangebote Wert legt oder in gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern entwickelten Leitlinien zum Umgang mit Smartphones im Klassenzimmer und auf dem Pausenhof.

Und solche Schulen gibt es?

Ja, immer mehr sogar. Das liegt einerseits daran, dass viele Schulen die schiere Notwendigkeit für mehr Verbraucherbildung sehen. Weil sie merken, dass sie hilft, Kinder und Jugendliche etwa vor Überschuldung oder Abzocke im Netz zu bewahren. Das liegt auch daran, dass die politische Unterstützung für die Verbraucherbildung zuletzt enorm gestiegen ist. Die Kultusministerkonferenz hat sich 2013 ganz klar in einem Beschluss dafür ausgesprochen, sie in allen Schulen zu stärken. Und auch in der Bundespolitik wächst der politische Rückhalt. Erste Modellschulen gibt es schon. 

Wozu dann jetzt noch die Auszeichnung? 

Gute Verbraucherschulen setzen sich in besonderer Weise für Verbraucherbildung ein und machen sie so sichtbar. Wir honorieren zum einen das Engagement jener Schulen, die ihr Profil schon länger mit Verbraucherbildung schärfen, sie im Unterricht und im Schulalltag aufgreifen. Zum anderen wollen wir die Schulen anspornen, die sich in Sachen Verbraucherbildung gerade erst auf den Weg gemacht haben. Denn wir wünschen uns, dass sie diesen ehrgeizig weiter verfolgen. Letztlich geht es auch um mehr Transparenz: Die ausgezeichneten Schulen müssen bestimmten Kriterien genügen, die klipp und klar festlegen, was sie zum Tragen des Titels Verbraucherschule berechtigt. 

Was sind das für Kriterien? 

Sie sollen die unterschiedlichen Ansätze und Voraussetzungen der Schulen berücksichtigen, angefangen bei den Lehrplänen, der Schulausstattung und den sonstigen Gegebenheiten vor Ort. Die Kriterien sollen diese verschiedenen Gegebenheiten einerseits berücksichtigen, andererseits sollen sie bundesweit nutzbar sein. Das ist ein Spagat. Deshalb beziehen wir derzeit Expertinnen und Experten aus der Verbraucherbildung in die Ausarbeitung dieser Kriterien mit ein. 

Und? 

Noch stehen die Kriterien nicht endgültig fest. Aber wir denken, dass es für eine Auszeichnung wichtig ist, wenn die Schulen vorweisen können, dass ihre Idee von Verbraucherbildung von möglichst vielen Beteiligten mitgetragen wird: vom Kollegium, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, die gemeinsam die Bewerbung um den Titel vorantreiben. Dieses Team könnte auch dokumentieren, was in der Schule schon alles in Sachen Verbraucherbildung passiert, im Klassenzimmer und im Schulalltag. Und Schulen, die die Verbraucherbildung systematisch im Schulcurriculum verankern, qualifizieren sich selbstverständlich ebenso für eine Auszeichnung.

Welche Schulen können sich bewerben? Und bis wann?

Alle allgemeinbildenden Schulen, die die Verbraucherbildung und die Vermittlung von Alltagskompetenzen in ihr Schulprofil integrieren und in die schulischen Aktivitäten aufnehmen möchte. Die Bewerbungsunterlagen werden Mitte Februar zur Verfügung stehen. Einsendeschluss ist dann Ende Juni, also vor den Sommerferien. Eine Jury aus Bildungs- und Verbraucherschutzexpertinnen und -experten wird die Bewerbungen begutachten. Der vzbv zeichnet dann die erfolgreichen Schulen aus. 

Und was haben die Schulen von der Auszeichnung?

Einiges: Zunächst kann die Auszeichnung motivieren, das Wir-Gefühl der Schule zu stärken und natürlich dabei unterstützen, die Inhalte von Verbraucherbildung gezielt und kreativ umzusetzen. Und die Auszeichnung hilft, die Schule in ihrer Stadt oder Gemeinde bekannter zu machen, hervorzuheben, etwa durch Berichterstattung in der lokalen Presse. Außerdem verleihen wir jeder ausgezeichneten Schule eine Plakette, die sie am Schulgebäude anbringen kann. Zusätzlich darf sie für den Zeitraum der Auszeichnung das Verbraucherschulen-Logo nutzen, zum Beispiel auf ihren Briefbögen oder ihrer Internetseite. Und die Schulen werden Teil des Netzwerks Verbraucherschulen. Darin können sie sich dann mit anderen Verbraucherschulen austauschen.  

Wie lange gilt die Auszeichnung? 

Für ein oder zwei Jahre. Verbraucherbildung behandelt Themen, die sich zum Teil rasant entwickeln. Deshalb ist für uns wichtig, eine Entwicklung der Schulen zu sehen. Dass sie zeigen, dass sie am Ball bleiben. Es geht uns aber nicht um mehr, mehr, mehr. Wichtiger ist uns Stetigkeit. Wir honorieren eine Haltung, gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, die die Auszeichnung fördert. Und diese Haltung zeigt sich in der Erfüllung klarer Kriterien. Die Schulen stärken so den kritischen Blick junger Menschen auf die Konsumwelt, damit sie im Alltag selbstbewusst und verantwortungsvoll Entscheidungen treffen können.