Datum: 30.09.2022

Guter Tipp oder einfach Werbung?

Medien

Influencer:innen sind für viele ein Vorbild. Und ein bisschen so zu sein wie sie, ist ja gar nicht so schwer: Immerhin verraten sie sogar die Produkte, die dabei helfen. Doch sind das wirklich nur gut gemeinte Empfehlungen oder ist das schon Werbung? Lies hier, worauf du achten solltest.

Fotolia - kritchanut

Influencer:innen haben scheinbar den Durchblick: Sie haben die bequemsten Sneaker, den glitzerndsten Lidschatten oder die bequemsten Kopfhörer. Durch die Produkte auf ihren Social Media-Kanälen setzen sie Trends. Sie beeinflussen also ihr Umfeld (to influence = beeinflussen). Berechtigt ist aber die Frage: Was empfehlen Influencer:innen aus reiner Überzeugung und was promoten sie, weil sie von einem Unternehmen bezahlt werden? An einigen Merkmalen erkennst du schnell, welchen Empfehlungen du trauen kannst und wo Vorsicht geboten ist.

Unter Werbung ist jede Produktpräsentation zu verstehen, für die Influencer:innen bezahlt werden. Dabei gilt nicht nur ein Entgelt als Bezahlung. Auch, wenn die Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt werden, gilt dies als Bezahlung.

Aufschluss sollte dir die Kennzeichnung des Posts geben. Sobald Influencer:innen eine Gegenleistung für ihre Produktpräsentation erhalten, muss der Beitrag ohne Zweifel und auf den ersten Blick als Werbung gekennzeichnet sein. Sollte sich der Hinweis nicht direkt am Anfang des Posts finden, lohnt sich ein Blick in die Tags oder die Bildbeschreibung. Manchmal findet sich dort der Hinweis #werbung, #ad oder #advertisement. Aufmerksam solltest du auch werden, wenn Influencer:innen einer bestimmten Marke danken. Dies könnte ebenfalls ein Hinweis darauf, sein, dass es sich um einen bezahlten Beitrag handelt.

Leute, die Social Media nur zu privaten Zwecken nutzen, müssen Produkte aber nicht als Werbung kennzeichnen. Wer also seinen Followern über das private Profil von der neuen Smartphone-Kamera oder dem neuen Videospiel vorschwärmen möchte, darf das auch weiterhin ohne Werbekennzeichnung tun.

 

Quelle: Verbraucherzentrale

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