Datum: 23.08.2019

Auszeichnung Verbraucherschule: Endspurt für den Bewerbungsschluss

© Michael Schwarzenberger - pixabay - CCo Public Domain 

Der Countdown läuft

Noch bis zum 30. September 2019 haben Schulen Zeit, ihre Bewerbung für die Auszeichnung als Verbraucherschule in Gold, Silber und Bronze einzureichen. Neben den allgemeinbildenden Schulen können sich erstmals auch berufsbildende Schulen für die Auszeichnung bewerben.

Bewerbung bei Bedarf prüfen lassen und einreichen

Schulen, die unsicher bei der Dokumentation oder Anerkennung von Maßnahmen im Bewerbungsbogen sind, können die Unterlagen und Belege auch im Auszeichnungsbüro prüfen lassen, bevor sie die endgültige Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss am 30. September 2019 einreichen. Die Kontaktdaten und Vorgaben für die Einsendung der Bewerbung erfahren die Schulen im Bewerbungsbogen.

Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule

Bis Ende August haben sich bereits mehr 150 Schulen im Netzwerk registriert. Sie können damit die Unterstützungsangebote nutzen und sich als Verbraucherschule bewerben. Die Anmeldung im Netzwerk ist jederzeit möglich, unabhängig von einer Bewerbung als Verbraucherschule. Um eine Bewerbung einzureichen, müssen sich Schulen allerdings immer vorab im Netzwerk Verbraucherschule anmelden. Danach erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen per E-Mail.
Eine Übersicht der Netzwerkschulen nach Bundesländern haben wir hier zusammengestellt.

Unterstützungsangebote im Netzwerk

Neben den bestehenden Angeboten wird demnächst im „Netzwerk Verbraucherschule“ eine Online-Sprechstunde angeboten. In diesen Webinaren, die bundesweit nutzbar sind, werden die Themen der Verbraucherbildung behandelt und dabei von Fachexpertinnen und -experten inhaltliche Tipps und Impulse für die Umsetzung von Maßnahmen vorgestellt. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin per E-Mail oder auf unserer Website Hilfestellungen, Links und aktuelle Informationen zu Angeboten der Verbraucherbildung und zu relevanten Veranstaltungen.

Die Auszeichnung und das Netzwerk Verbraucherschule werden durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Beschluss des Deutschen Bundestages sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert.