Datum: 17.09.2020

Bewerbungsfrist für Auszeichnung „Verbraucherschule“ verlängert

Bis 15. November können sich Schulen bewerben

Auszeichnung Verbraucherschule © vzbv

Es ist bereits das vierte Mal, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bundesweit allgemein- und berufsbildende Schulen dazu aufruft, sich als Verbraucherschule zu bewerben. Die Bewerbungsphase wurde jetzt bis zum 15. November 2020 verlängert. Wichtig ist: Auch wenn Aktivitäten aufgrund der Corona-bedingten Schulschließungen nicht vollständig abgeschlossen wurden, können sie für die Bewerbung eingereicht werden.

Alltagskompetenzen vermitteln – das ist es, was sich alle bisher ausgezeichneten Verbraucherschulen ganz groß auf die Fahnen geschrieben haben. Sie bringen Kindern und Jugendlichen bei, gesund zu leben, klug mit Geld umzugehen, klimafreundlich zu handeln und sich sicher in der virtuellen Welt zu bewegen. Für das Schuljahr 2018/2019 hat der vzbv insgesamt 57 Schulen aus 13 Bundesländern für ihr Engagement im Bereich Verbraucherbildung ausgezeichnet – und nun beginnt eine neue Auszeichnungsrunde „Verbraucherschule“.

„Kinder und Jugendliche verfügen über eine stetig wachsende Kaufkraft. Sie werden von Unternehmen zunehmend als relevante Zielgruppe angesprochen und umworben. Die Auszeichnung zur Verbraucherschule unterstützt Schulen, die sich im Bereich Verbraucherbildung engagieren. Dadurch werden Schülerinnen und Schüler in ihrer bewussten und differenzierten Urteilsbildung bei Konsumentscheidungen gestärkt“, so die Schirmherrin des Projekts Christine Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz.

Bewerbung in drei Kategorien möglich

Bewerben können sich alle allgemein- und berufsbildenden Schulen, die Verbraucherbildung im Schulalltag umsetzen und sich im „Netzwerk Verbraucherschule“ anmelden. Je nachdem, wie viele Maßnahmen eine Schule nachweisen kann, kann sie sich für die Auszeichnung in der Kategorie Bronze, Silber oder Gold bewerben. Für eine Auszeichnung in Silber und Gold muss eine Schule auf jeden Fall alle vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung behandeln. Dazu zählen: Nachhaltiger Konsum und Globalisierung, Finanzen und Verbraucherrecht, Medien und Information, sowie Ernährung und Gesundheit. Eine Übersicht für die notwendigen Kriterien finden Sie hier.

Da Schulen aufgrund der derzeitigen Corona Krise ab März flächendeckend schließen mussten, können Schulen sich natürlich mit bereits begonnenen Aktivitäten bewerben, die (noch) nicht abgeschlossen wurden. Der vzbv honoriert ihr kreatives Engagement.

Vzbv fordert: Verbraucherbildung verpflichtend an allen Schulen

Das Netzwerk Verbraucherbildung bietet außerdem allen interessierten Schulen durch Online-Fortbildungen, Materialien und persönlichen Austausch zusätzliche Unterstützung an. „Kinder und Jugendliche benötigen Handwerks, um die täglichen Herausforderungen im Konsumalltag zu meistern“, stellt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fest. „Daher ist es gut und wichtig, dass immer mehr Schulen durch Verbraucherbildung Alltagskompetenzen vermitteln.“ Seine Forderung daher: Verbraucherbildung sollte in Zukunft verpflichtend an allen Schulen verankert werden.

Alle Informationen rund um die Auszeichnung, die Kriterien und die Bewerbung finden Sie online unter: www.verbraucherbildung.de/verbraucherschule/die-auszeichnung

Weitere Informationen